Vertrauensgrundsatz gilt bei Kindern nicht
Der ÖAMTC warnt Autofahrer: Bei Kindern gilt im Straßenverkehr der Vertrauensgrundsatz nicht. Sie können nicht abschätzen, wie schnell sich beispielsweise ein Fahrzeug nähert. Darum haben sie immer Vorrang, es empfiehlt sich, Blickkontakt zu suchen und Handzeichen zu geben