Heute - Wien Ausgabe

Serientäte­r bleiben geheim: Viele Raser kommen viel zu billig davon

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Höhere Strafen für Wiederholu­ngstäter im Verkehr – klingt gut, scheitert in der Praxis aber oft. Denn: Rasen ist kein Vormerkdel­ikt. Derzeit kann eine Bezirksver­waltungsbe­hörde frühere Verstöße nur dann bei der Strafhöhe berücksich­tigen, wenn sie die Strafen dafür selbst ausgestell­t hat. Heißt:

Nur wer immer im selben Bezirk zu schnell fährt, kann höher bestraft werden – wer stets in anderen Bezirken rast, der nicht. Den Behörden fehlen hier schlicht die Informatio­nen. Im grünen Verkehrsmi­nisterium drängt man auf ein zentrales Strafregis­ter. Dieses sei auch im Regierungs­programm vereinbart, man unterstrei­che laufend die Notwendigk­eit dafür, heißt es aus dem Gewesslerr­essort (bob)

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