Serientäter bleiben geheim: Viele Raser kommen viel zu billig davon
Höhere Strafen für Wiederholungstäter im Verkehr – klingt gut, scheitert in der Praxis aber oft. Denn: Rasen ist kein Vormerkdelikt. Derzeit kann eine Bezirksverwaltungsbehörde frühere Verstöße nur dann bei der Strafhöhe berücksichtigen, wenn sie die Strafen dafür selbst ausgestellt hat. Heißt:
Nur wer immer im selben Bezirk zu schnell fährt, kann höher bestraft werden – wer stets in anderen Bezirken rast, der nicht. Den Behörden fehlen hier schlicht die Informationen. Im grünen Verkehrsministerium drängt man auf ein zentrales Strafregister. Dieses sei auch im Regierungsprogramm vereinbart, man unterstreiche laufend die Notwendigkeit dafür, heißt es aus dem Gewesslerressort (bob)