Minusstunden fürs Kranksein
Jakub P. (29) war als Leiharbeiter bei einem großen Personaldienstleister beschäftigt. Von Montag bis Mittwoch arbeitete er jeweils acht Stunden – in Summe 24 Stunden pro Woche. Krankenstände und Feiertage wurden dem Wiener von der Arbeitszeit abgezogen. Um die „Minusstunden“abzuarbeiten, musste der Arbeiter im Mai Vollzeit arbeiten, bekam aber nur ein Teilzeitentgelt ausbezahlt. „So etwas kommt oft vor bei Leihfirmen“, berichtet Jakub P. Er wandte sich an die Profis der Arbeiterkammer Wien.
Minusstunden zu verrechnen ist nicht zulässig, klärt Ak-expertin Sybille Pirklbauer auf.
Wenn ein Beschäftigter begründet ausfällt, muss der Arbeitgeber weiterhin Entgelt bezahlen. Beim „Einarbeiten“der entfallenen Arbeitszeit zusätzlich zur normalen Arbeitszeit handle es sich um Überstunden. „Diese fordern wir jetzt per Interventionsschreiben vom Arbeitgeber ein.“