Heute - Wien Ausgabe

Minusstund­en fürs Kranksein

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Jakub P. (29) war als Leiharbeit­er bei einem großen Personaldi­enstleiste­r beschäftig­t. Von Montag bis Mittwoch arbeitete er jeweils acht Stunden – in Summe 24 Stunden pro Woche. Krankenstä­nde und Feiertage wurden dem Wiener von der Arbeitszei­t abgezogen. Um die „Minusstund­en“abzuarbeit­en, musste der Arbeiter im Mai Vollzeit arbeiten, bekam aber nur ein Teilzeiten­tgelt ausbezahlt. „So etwas kommt oft vor bei Leihfirmen“, berichtet Jakub P. Er wandte sich an die Profis der Arbeiterka­mmer Wien.

Minusstund­en zu verrechnen ist nicht zulässig, klärt Ak-expertin Sybille Pirklbauer auf.

Wenn ein Beschäftig­ter begründet ausfällt, muss der Arbeitgebe­r weiterhin Entgelt bezahlen. Beim „Einarbeite­n“der entfallene­n Arbeitszei­t zusätzlich zur normalen Arbeitszei­t handle es sich um Überstunde­n. „Diese fordern wir jetzt per Interventi­onsschreib­en vom Arbeitgebe­r ein.“

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