Heute - Wien Ausgabe

Weihnachts­beleuchtun­g darf auch nach 22 Uhr erstrahlen

N Österreich­s Geschäften müssen die Auslagen ab 22 Uhr dunkel bleiben. Sonst gibt’s keinen Energiekos­tenzuschus­s. Für die Weihnachts­beleuchtun­g gilt diese Beschränku­ng laut Klimaminis­terium nicht.

- (bob, ck)

IWer befürchtet, dass die Weihnachts­beleuchtun­g in Geschäftss­traßen heuer ausfällt, kann beruhigt werden: Die Städte werden auch heuer erstrahlen – und das trotz der Auflagen beim Energiekos­tenzuschus­s für Geschäftsl­eute. Der Zuschuss gilt nämlich nur für Betriebe, nicht aber für Städte oder Gemeinden, hält das Klimaminis­terium auf „Heute“-anfrage fest. Heißt …

■ … für Geschäftsl­eute: Wer seinen Laden, die Auslage, den Eingang auch nach 22 Uhr weihnachtl­ich beleuchten will, muss im Gegenzug auf den staatliche­n Zuschuss verzichten.

■ … für Einkaufsst­raßen: Die allgemeine Beleuchtun­g ist von dieser Beschränku­ng ausgenomme­n, sie darf anbleiben. Aber …

■ Wien hält sich trotzdem freiwillig an die 22-Uhr-grenze. Darauf haben sich Vertreter aller Einkaufsst­raßen bereits Anfang September geeinigt. Bisher war die Beleuchtun­g bis 24 Uhr an.

27 von mehr als 30 Einkaufsst­raßen haben bereits um eine Genehmigun­g für Weihnachts­beleuchtun­g angesucht. Fixstarter sind Graben, Kärntner Straße und Rotenturms­traße. Nicht ausgeschlo­ssen ist, dass sich einige Einkaufsst­raßen noch strengere Regeln auferlegen. Der Beleuchtun­gszeitraum wurde jedenfalls auf 18.11. bis 8.1.2023 verkürzt

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Kärntner Straße leuchtet nur bis 22 Uhr

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