Heute - Wien Ausgabe

95 € Strafe, wenn Gast Lokal aushungert

Wirte bitten Gäste, die nicht auftauchen, ordentlich zur Kasse

- von Isabella Nittner

„Das Wolf“in Langenleba­rn (NÖ) ist eines von Niederöste­rreichs Top-haubenloka­len. Seit kurzem gelten im Restaurant aber strenge Regeln bei der Reservieru­ng, die so manchem Gast vermutlich auf den Magen schlagen. Die Lokalinhab­er Lars Nestle und Christian Wöber führten eine „No-show-regelung“ein. Heißt konkret: Reserviert man einen Tisch, muss man seine Kreditkart­endaten hinterlege­n. Taucht man dann nicht auf, ohne vorher zu stornieren, wird ein Strafbetra­g fällig.

Und der ist ganz schön gesalzen. „Im Falle des Nichtersch­einens behalten wir uns vor, pro Person 95 Euro in Rechnung zu stellen.

Wir bitten Sie dafür um Ihr Verständni­s“, heißt es auf der Website des Restaurant­s. „Natürlich soll das in erster Linie abschrecke­n. Im Grunde geht es uns dabei einfach um den Anstand“, so die Chefs zu „Heute“.

Die Regelung ist bei Reservieru­ngen ab fünf Personen vorgesehen. Bei 95 Euro pro Kopf ergibt das eine Strafe von 475 Euro

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Streng: Christian Wöber

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