95 € Strafe, wenn Gast Lokal aushungert
Wirte bitten Gäste, die nicht auftauchen, ordentlich zur Kasse
„Das Wolf“in Langenlebarn (NÖ) ist eines von Niederösterreichs Top-haubenlokalen. Seit kurzem gelten im Restaurant aber strenge Regeln bei der Reservierung, die so manchem Gast vermutlich auf den Magen schlagen. Die Lokalinhaber Lars Nestle und Christian Wöber führten eine „No-show-regelung“ein. Heißt konkret: Reserviert man einen Tisch, muss man seine Kreditkartendaten hinterlegen. Taucht man dann nicht auf, ohne vorher zu stornieren, wird ein Strafbetrag fällig.
Und der ist ganz schön gesalzen. „Im Falle des Nichterscheinens behalten wir uns vor, pro Person 95 Euro in Rechnung zu stellen.
Wir bitten Sie dafür um Ihr Verständnis“, heißt es auf der Website des Restaurants. „Natürlich soll das in erster Linie abschrecken. Im Grunde geht es uns dabei einfach um den Anstand“, so die Chefs zu „Heute“.
Die Regelung ist bei Reservierungen ab fünf Personen vorgesehen. Bei 95 Euro pro Kopf ergibt das eine Strafe von 475 Euro