Heute - Wien Ausgabe

„Geistig abnorm“ist ab sofort tabu

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Psychisch kranke Straftäter sollen nur mehr dann lebenslang in eine Anstalt eingewiese­n werden können, wenn für ihr Delikt mehr als drei Jahre Haft (bisher ein Jahr) drohen. Bei Gefahr für die sexuelle Integrität oder Leib und Leben gilt das ab einem Jahr. Das sieht die Reform des Maßnahmenv­ollzugs vor, die Justizmini­sterin Zadić gestern präsentier­t hat. Auch sprachlich gibt es Änderungen: So werden „Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrec­her“zu „forensisch-therapeuti­schen Zentren“

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