„Geistig abnorm“ist ab sofort tabu
Psychisch kranke Straftäter sollen nur mehr dann lebenslang in eine Anstalt eingewiesen werden können, wenn für ihr Delikt mehr als drei Jahre Haft (bisher ein Jahr) drohen. Bei Gefahr für die sexuelle Integrität oder Leib und Leben gilt das ab einem Jahr. Das sieht die Reform des Maßnahmenvollzugs vor, die Justizministerin Zadić gestern präsentiert hat. Auch sprachlich gibt es Änderungen: So werden „Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher“zu „forensisch-therapeutischen Zentren“