Zweite Runde im Strache-prozess
Eine Neuauflage: Heinzchristian Strache muss sich wieder wegen Bestechlichkeit vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht hatte das Urteil aus dem ersten Prozess gegen den Ex-fp-chef (15 Monate bedingt) wegen „Widersprüchlichkeiten“aufgehoben. Strache wird vorgeworfen, vom Mitangeklagten Walter Grubmüller, dem Eigentümer der Privatklinik Währing, Geld genommen zu haben. Beide bekannten sich erneut nicht schuldig