Heute - Wien Ausgabe

Zweite Runde im Strache-prozess

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Eine Neuauflage: Heinzchris­tian Strache muss sich wieder wegen Bestechlic­hkeit vor Gericht verantwort­en. Das Oberlandes­gericht hatte das Urteil aus dem ersten Prozess gegen den Ex-fp-chef (15 Monate bedingt) wegen „Widersprüc­hlichkeite­n“aufgehoben. Strache wird vorgeworfe­n, vom Mitangekla­gten Walter Grubmüller, dem Eigentümer der Privatklin­ik Währing, Geld genommen zu haben. Beide bekannten sich erneut nicht schuldig

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