Heute - Wien Ausgabe

Warum krieg ich kein Parkpicker­l, Ukrainer schon?

Kleber für Flüchtling­e, nicht für Pendler Stadt erklärt Gründe

- Von Thomas Peterthaln­er

„Ich arbeite als Kranfahrer auf einer Baustelle im zweiten Bezirk“, erzählt Christian S. (53). „Obwohl ich unter der Woche in einer Wohnung in Favoriten wohne, bekomme ich kein Parkpicker­l“, ärgert er sich. „Am Magistrat wurde mir gesagt, dass es keine Möglichkei­t gibt, für meinen Zweitwohns­itz ein Parkpicker­l zu erhalten. Ich sehe aber viele Autos aus der Ukraine, die eines haben. Wie kann denn das sein?“, fragt er.

Christian S. hat seinen Hauptwohns­itz in Lilienfeld (NÖ), weil er dort das Haus seiner Eltern übernommen hat. Das Parkpicker­l-problem betreffe viele Pendler, ist er sicher.

„Heute“fragte bei der zuständige­n MA 65 nach. Die sieht das so:

Seit Mai können Flüchtling­e ein Parkpicker­l beantragen, brauchen dafür einen Hauptwohns­itz in Wien. Autos mit Ukraineken­nzeichen müssen laut Erlass des Bundes derzeit nicht umgemeldet werden. Die Regelung gilt für ein Jahr. Auch Flüchtling­e müssen für das Parkpicker­l den regulären Preis zahlen. Die Stadt Wien bemühe sich um Hilfeleist­ungen für Geflüchtet­e

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Christian S. (53) will ein Parkpicker­l.

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