Wohnbeihilfe Wien lässt niemanden zurück
Hohe Preise und Energiekosten sowie steigende Mieten stellen viele Menschen vor finanzielle Herausforderungen. Die Stadt Wien bietet für die Bevölkerung gerade in schwierigen Zeiten direkte und unkomplizierte Unterstützung an – wie etwa die Wohnbeihilfe.
Damit einkommensschwache Stadtbewohner*innen nicht in die Schuldenfalle geraten oder in Armut abrutschen, unterstützt die Stadt Wien diese Menschen mit einem umfassenden System an Beihilfen bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten. Die Wohnbeihilfe federt einen Teil der Lebenshaltungskosten ab und kann die Betroffenen somit spürbar entlasten. Denn in Wien wird niemand zurückgelassen.
Die Wohnbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die in Wien wohnen und aufgrund eines geringen Einkommens ihre anfallenden
Wohnkosten kaum decken können. Der Beihilfenantrag bezieht sich auf die Mietwohnung, in der die bzw. der Antragsteller*in wohnt und hauptgemeldet ist. Berechnungsgrundlage für die Höhe der Unterstützung ist das Gesamteinkommen aller im Haushalt gemeldeten Personen.
Wer kann Wohnbeihilfe beantragen?
Antragsteller*in für die Wohnbeihilfe kann nur diejenige Person sein, auf deren Namen der Mietvertrag (bei Mietwohnungen) bzw. der Nutzungsvertrag (bei Genossenschaftswohnungen)
lautet. Alle Bewohner*innen der Wohnung, für die Wohnbeihilfe beantragt wird, müssen dort ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben.
Die Wohnbeihilfe ist für Personen gedacht, die sich ihren Haushalt selbst finanzieren können. Diese müssen, um Wohnbeihilfe beziehen zu können, ein Mindesteinkommen vorweisen bzw. es muss in den letzten zehn Jahren ein Einkommen in Höhe des Mindesteinkommens bezogen worden sein.
Wer keine Wohnbeihilfe bekommt, kann möglicherweise eine andere Unterstützung der Stadt Wien wie z.b. Mietbeihilfe erhalten. Damit mehr Geld zum Leben bleibt: Machen Sie den Wohnbeihilfe-check und beantragen Sie Wohnbeihilfe!