Endlich! „Recht auf Schule“wird eingeklagt
Am 3. Oktober schrieb ich hier: Bei Schülern mit Special Needs werde die „Ausbildungspflicht bis 18“, die auf dem Papier für ALLE Gesetz ist, einfach ignoriert, jedes dritte elterliche Ansuchen auf Gewährung eines 12., 11., ja sogar 10. Schuljahres abgelehnt. Und wörtlich: „Wo ist die Rechtsanwältin, die diesen Gesetzesbruch einklagt?“Jetzt hat er sich gefunden. Der Wiener RA Wolfram Proksch reichte vorige Woche Verfassungsklage gegen die Republik ein. Er tat es – „Heute“berichtete – im Auftrag der Eltern-initiative
„Recht auf Schule“. Sinngemäß: Nicht nur habe die Gesetzeslage dahingehend geändert zu werden, dass negative Bescheide – allein in Wien 100 pro Jahr, Tendenz steigend – als verfassungswidrig aufgehoben werden können, es müsse auch mit der entwürdigenden Bettelei um Verlängerung ein Ende haben. Die habe automatisch zu erfolgen, und ALLE seien alle, egal, ob Vorzugsschüler, im Rollstuhl oder Autist. Jawohl!