Muss ich heute arbeiten?
Leider – ein Streik ist kein Freifahrschein, um Füße hochzulagern. Was gilt, was man tun muss, erklärt Ak-arbeitsrechtsexpertin Jasmin Haindl.
Ein Muss Beschäftigte müssen „alles Zumutbare daran setzen“, um pünktlich in die Arbeit zu kommen. Deutlich länger als sonst unterwegs zu sein bzw. viel früher als sonst aufstehen zu müssen, gilt dabei als zumutbar. Wer ein Auto hat, muss etwa damit fahren – erlaubt es die Distanz, sind Arbeitnehmer angehalten, das Fahrrad zu nehmen oder auch zu Fuß zu gehen. Zusatzkosten Kommt es zu Mehrkosten, weil ein Taxi die einzig sinnvolle Alternative ist, muss man in der Regel dafür in die Tasche greifen. Außer die Kosten sind „erheblich“, tun also richtig weh. Dann sollte man den Arbeitgeber fragen, ob er das will. Wenn ja, muss er nämlich die Kosten zumindest zum Teil mittragen.
Wenn alles versagt Hat man alles Menschenmögliche versucht und ist absehbar, dass man es nicht oder zu spät ins Büro schafft, muss man unverzüglich dem Chef Bescheid geben. Dann ist man aber aus dem Schneider: Der Tag zählt als Arbeitszeit, man bekommt bezahlt und muss sich keinen Urlaubstag nehmen. Eine „Bestrafung“, etwa Entlassung, ist nicht erlaubt. Was ist „zumutbar, erheblich“?
Hier bleibt das Gesetz bewusst schwammig, weil es vom Einzelfall abhängt. In der Regel wird das erst im Zuge eines Gerichtsverfahrens genau definiert. Allerdings kommt es laut AK selten zu solchen Verfahren