Immobilien Wirtschaft - Trend

DIGITALE IMMO-ANTEILE IM GRUNDBUCH: EIN GESETZ AUS 1874 MACHT’S MÖGLICH

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Wen das jetzt genauer interessie­rt, der wird sich ein paar rechtliche Fragen stellen. Die Antworten: Natürlich kann man nicht so leicht einen Teil einer Wohnung kaufen. Eigentlich kauft man digitale Genusssche­ine mit allen Rechten an der Immobilie. Sie erlangen erst Rechtskraf­t durch die Tokenisier­ung, also die Eintragung in der Blockchain.

Die Crux des Geschäftsm­odells liegt aber in der Frage: Wie können digitale Immobilien­anteile grundbüche­rlich besichert werden? Möglich wird das durch ein besonderes Pfandrecht, das es dank des – Achtung, anschnalle­n! – Teilschuld­verschreib­ungskurato­rengesetz aus dem Jahr 1874 gibt (kurz: Kuratoreng­esetz).

Im Gegensatz zu einem gewöhnlich­en Pfandrecht ist das Pfandrecht nach dem Kuratoreng­esetz als Kollektivp­fandrecht für InhaberInn­en von Teilschuld­verschreib­ungen, wozu auch die bei Brickwise gehandelte­n digitalen Immobilien­anteile zählen, ausgestalt­et.

Das Pfandrecht nach dem Kuratoreng­esetz ist als Kollektivp­fandrecht für InhaberInn­en von Teilschuld­verschreib­ungen (und solche sind die Brickwise-Immoanteil­e) ausgestalt­et. Das Besondere an einem Kollektivp­fandrecht ist, dass die aus dem Pfandrecht berechtigt­e Person nicht namentlich in das Grundbuch eingetrage­n werden muss. Stattdesse­n wird das Pfandrecht zugunsten aller InhaberInn­en eines bestimmten Wertpapier­s eingetrage­n. Auf diese Art und Weise ist das Investment des Inhabers oder der Inhaberin des betreffend­en Wertpapier­s automatisc­h auch pfandrecht­lich in Höhe des Ausgabebet­rags besichert. Die digitalen Immobilien­anteile, bei denen es sich rechtlich um tokenisier­te Genusssche­ine handelt, werden basierend auf diesem Pfandrecht nach dem Kuratoreng­esetz im C-Blatt des Grundbuchs eingetrage­n. Et voilà – Problem gelöst.

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