DIGITALE IMMO-ANTEILE IM GRUNDBUCH: EIN GESETZ AUS 1874 MACHT’S MÖGLICH
Wen das jetzt genauer interessiert, der wird sich ein paar rechtliche Fragen stellen. Die Antworten: Natürlich kann man nicht so leicht einen Teil einer Wohnung kaufen. Eigentlich kauft man digitale Genussscheine mit allen Rechten an der Immobilie. Sie erlangen erst Rechtskraft durch die Tokenisierung, also die Eintragung in der Blockchain.
Die Crux des Geschäftsmodells liegt aber in der Frage: Wie können digitale Immobilienanteile grundbücherlich besichert werden? Möglich wird das durch ein besonderes Pfandrecht, das es dank des – Achtung, anschnallen! – Teilschuldverschreibungskuratorengesetz aus dem Jahr 1874 gibt (kurz: Kuratorengesetz).
Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Pfandrecht ist das Pfandrecht nach dem Kuratorengesetz als Kollektivpfandrecht für InhaberInnen von Teilschuldverschreibungen, wozu auch die bei Brickwise gehandelten digitalen Immobilienanteile zählen, ausgestaltet.
Das Pfandrecht nach dem Kuratorengesetz ist als Kollektivpfandrecht für InhaberInnen von Teilschuldverschreibungen (und solche sind die Brickwise-Immoanteile) ausgestaltet. Das Besondere an einem Kollektivpfandrecht ist, dass die aus dem Pfandrecht berechtigte Person nicht namentlich in das Grundbuch eingetragen werden muss. Stattdessen wird das Pfandrecht zugunsten aller InhaberInnen eines bestimmten Wertpapiers eingetragen. Auf diese Art und Weise ist das Investment des Inhabers oder der Inhaberin des betreffenden Wertpapiers automatisch auch pfandrechtlich in Höhe des Ausgabebetrags besichert. Die digitalen Immobilienanteile, bei denen es sich rechtlich um tokenisierte Genussscheine handelt, werden basierend auf diesem Pfandrecht nach dem Kuratorengesetz im C-Blatt des Grundbuchs eingetragen. Et voilà – Problem gelöst.