UND JETZT BRAUCHEN WIR EIN GUTACHTEN!
Eine Transaktion kommt in die Zielgerade oder der Bilanzstichtag rückt näher? Die Anlässe für eine Immobilienbewertung sind vielfältig. Aber wie kommt man dann zu einem Gutachten?
In der Immobilienbewertung erreichen uns die Anfragen unserer KundInnen häufig mit dem Zusatz „… und dafür benötigen wir jetzt ein Gutachten – und das am besten möglichst zeitnah!“. In erster Linie ist dieser Zeitdruck im Zuge von Transaktionen gegeben, der Markt hat sich insgesamt beschleunigt, und somit sind auch die BewerterInnen als Teil des Finanzierungsprozesses entscheidend für eine rasche Abwicklung. Doch wie kommt man am besten zu einem Gutachten und wie gestaltet sich die Beauftragung möglichst effizient und reibungslos?
Bei der Auswahl entsprechender ExpertInnen dienen allgemein anerkannte Qualitätssiegel, wie z. B. eine Zertifizierung zum allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für das Immobilienwesen, oder eine Mitgliedschaft in renommierten internationalen Verbänden wie der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) als erster guter Anhaltspunkt.
Darüber hinaus sind – insbesondere, wenn es um bestimmte Assetklassen oder bedeutende Volumina geht – entsprechende Referenzen sowie ein erfahrenes und breit aufgestelltes Bewertungsteam gute Indikatoren für die Auswahl des Dienstleisters. Im Zuge der Auftragserteilung sind wir bei EHL in engem Austausch mit unseren KundInnen, spezielle Checklisten helfen, rasch die relevanten Daten auf den Tisch zu bekommen. So lassen sich gegebenenfalls weitere Detailfragen auch zügig klären.
Ein häufiges Thema, gerade wenn es um Projektentwicklungen geht, sind sogenannte „Besondere Bewertungsannahmen“. Zum Stichtag einer Bewertung werden sämtliche bewertungsrelevanten Daten und Informationen zu einer Immobilie gesammelt und analysiert. Gerade wenn es z. B. um Projektentwicklungen geht, spielt jedoch die künftige Planung eine wesentliche Rolle in der Bewertung. Solche Szenarien können beispielsweise geplante Umnutzungen betreffen, reichen aber auch bis zu angestrebten Widmungsänderungen. Für diese Fälle ist es schon im Rahmen der Auftragserteilung grundlegend wichtig, solche Annahmen gemeinsam mit dem Auftraggeber klar zu definieren.
„EINE GUT VORBEREITETE AUFTRAGSERTEILUNG SCHAFFT DIE BASIS FÜR EINE EFFIZIENTE BEARBEITUNG UND RASCHE ABWICKLUNG EINES BEWERTUNGSAUFTRAGS.“