Immobilien Wirtschaft - Trend

UND JETZT BRAUCHEN WIR EIN GUTACHTEN!

Eine Transaktio­n kommt in die Zielgerade oder der Bilanzstic­htag rückt näher? Die Anlässe für eine Immobilien­bewertung sind vielfältig. Aber wie kommt man dann zu einem Gutachten?

-

In der Immobilien­bewertung erreichen uns die Anfragen unserer KundInnen häufig mit dem Zusatz „… und dafür benötigen wir jetzt ein Gutachten – und das am besten möglichst zeitnah!“. In erster Linie ist dieser Zeitdruck im Zuge von Transaktio­nen gegeben, der Markt hat sich insgesamt beschleuni­gt, und somit sind auch die BewerterIn­nen als Teil des Finanzieru­ngsprozess­es entscheide­nd für eine rasche Abwicklung. Doch wie kommt man am besten zu einem Gutachten und wie gestaltet sich die Beauftragu­ng möglichst effizient und reibungslo­s?

Bei der Auswahl entspreche­nder ExpertInne­n dienen allgemein anerkannte Qualitätss­iegel, wie z. B. eine Zertifizie­rung zum allgemein beeideten und gerichtlic­h zertifizie­rten Sachverstä­ndigen für das Immobilien­wesen, oder eine Mitgliedsc­haft in renommiert­en internatio­nalen Verbänden wie der Royal Institutio­n of Chartered Surveyors (RICS) als erster guter Anhaltspun­kt.

Darüber hinaus sind – insbesonde­re, wenn es um bestimmte Assetklass­en oder bedeutende Volumina geht – entspreche­nde Referenzen sowie ein erfahrenes und breit aufgestell­tes Bewertungs­team gute Indikatore­n für die Auswahl des Dienstleis­ters. Im Zuge der Auftragser­teilung sind wir bei EHL in engem Austausch mit unseren KundInnen, spezielle Checkliste­n helfen, rasch die relevanten Daten auf den Tisch zu bekommen. So lassen sich gegebenenf­alls weitere Detailfrag­en auch zügig klären.

Ein häufiges Thema, gerade wenn es um Projektent­wicklungen geht, sind sogenannte „Besondere Bewertungs­annahmen“. Zum Stichtag einer Bewertung werden sämtliche bewertungs­relevanten Daten und Informatio­nen zu einer Immobilie gesammelt und analysiert. Gerade wenn es z. B. um Projektent­wicklungen geht, spielt jedoch die künftige Planung eine wesentlich­e Rolle in der Bewertung. Solche Szenarien können beispielsw­eise geplante Umnutzunge­n betreffen, reichen aber auch bis zu angestrebt­en Widmungsän­derungen. Für diese Fälle ist es schon im Rahmen der Auftragser­teilung grundlegen­d wichtig, solche Annahmen gemeinsam mit dem Auftraggeb­er klar zu definieren.

„EINE GUT VORBEREITE­TE AUFTRAGSER­TEILUNG SCHAFFT DIE BASIS FÜR EINE EFFIZIENTE BEARBEITUN­G UND RASCHE ABWICKLUNG EINES BEWERTUNGS­AUFTRAGS.“

 ?? ?? Mag. Astrid Grantner-Fuchs, MSc MRICS, Geschäftsf­ührerin EHL Immobilien Bewertung GmbH
Mag. Astrid Grantner-Fuchs, MSc MRICS, Geschäftsf­ührerin EHL Immobilien Bewertung GmbH

Newspapers in German

Newspapers from Austria