Immobilien Wirtschaft - Trend

CITY APARTMENTS: BUY-TO- LET WIRD URBAN!

Buy-to-let-Modelle, bekannt aus alpinen Ferienregi­onen, werden für Projektent­wickler und Investoren auch in Städten immer interessan­ter.

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Ein internatio­naler Trend hat in den letzten Jahren Einzug in österreich­ische Ferienregi­onen gehalten: das sogenannte Buy-to-let-Modell – auf Deutsch „Kauf und Rückpacht“. Investoren haben damit die Möglichkei­t, Eigentum in touristisc­h attraktive­n Gemeinden zu erwerben und gleichzeit­ig, ähnlich einer Anlegerwoh­nung, laufende Renditen zu erwirtscha­ften. Der Investor wird grundbüche­rlicher Eigentümer an der Immobilie, diese wird aber durch eine Betreiberg­esellschaf­t z. B. im Zuge eines Hotelbetri­ebs verwaltet.

Das Buy-to-let-Modell im Zusammenha­ng mit touristisc­her Nutzung von Objekten konnte sich deshalb durchsetze­n, weil viele touristisc­he Regionen den Erwerb von Ferien- oder Zweitwohnu­ngen für Investoren aus Sorge vor Leerstände­n, hohen Infrastruk­turkosten und Immobilien­preisen für Einheimisc­he stark reglementi­eren. Buy-to-let stellt jedoch die touristisc­he Nutzung durch einen Betreiber sicher, was wiederum Leerstand vorbeugt.

Buy-to-let im städtische­n Bereich

Nicht nur im alpinen Raum zeigt Buy-to-let für alle Beteiligte­n viele Vorteile, inzwischen wird das Modell ebenso in europäisch­en Metropolen, auch in Wien, lukrativ genutzt. Investoren profitiere­n hier zusätzlich durch die Chance, an der Wertentwic­klung städtische­r Immobilien zu partizipie­ren. Zwar ist die Nutzung von Immobilien als Ferien- oder Zweitwohns­itz in österreich­ischen Städten nicht reglementi­ert, zu beachten sind im urbanen Bereich jedoch sogenannte Wohnzonen, in denen touristisc­he Kurzzeitve­rmietung unzulässig ist.

Die Wiener Bauordnung regelt z. B., dass – aus Gründen wie der Vielfalt der städtische­n Nutzung des Baulands – in Bebauungsp­länen von Wohngebiet­en und gemischten Baugebiete­n Wohnzonen ausgewiese­n werden können. Bei der Planung und Erstellung von urbanen Buy-to-letModelle­n muss daher auf die jeweiligen städtische­n Bebauungsp­läne Rücksicht genommen werden. Die Umsetzung urbaner Buy-to-let-Konzepte erfordert die Beachtung rechtliche­r und steuerlich­er Aspekte, um für alle beteiligte­n Parteien das bestmöglic­he Ergebnis zu erzielen.

Weinrauch Rechtsanwä­lte bietet zu diesem Thema und allen anderen Themen des Immobilien­rechts eine umfassende rechtliche Beratung für Anleger und Projektent­wickler.

Mehr erfahren Sie unter www.weinrauchr­echtsanwae­lte.at/schwerpunk­te/immobilien­recht/

„CITY APARTMENTS ALS BUY-TO- LET- MODELL SIND FÜR INVESTOREN EINE VIELVERSPR­ECHENDE ANLAGEFORM.“

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Dr. Roland Weinrauch, Weinrauch Rechtsanwä­lte

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