CITY APARTMENTS: BUY-TO- LET WIRD URBAN!
Buy-to-let-Modelle, bekannt aus alpinen Ferienregionen, werden für Projektentwickler und Investoren auch in Städten immer interessanter.
Ein internationaler Trend hat in den letzten Jahren Einzug in österreichische Ferienregionen gehalten: das sogenannte Buy-to-let-Modell – auf Deutsch „Kauf und Rückpacht“. Investoren haben damit die Möglichkeit, Eigentum in touristisch attraktiven Gemeinden zu erwerben und gleichzeitig, ähnlich einer Anlegerwohnung, laufende Renditen zu erwirtschaften. Der Investor wird grundbücherlicher Eigentümer an der Immobilie, diese wird aber durch eine Betreibergesellschaft z. B. im Zuge eines Hotelbetriebs verwaltet.
Das Buy-to-let-Modell im Zusammenhang mit touristischer Nutzung von Objekten konnte sich deshalb durchsetzen, weil viele touristische Regionen den Erwerb von Ferien- oder Zweitwohnungen für Investoren aus Sorge vor Leerständen, hohen Infrastrukturkosten und Immobilienpreisen für Einheimische stark reglementieren. Buy-to-let stellt jedoch die touristische Nutzung durch einen Betreiber sicher, was wiederum Leerstand vorbeugt.
Buy-to-let im städtischen Bereich
Nicht nur im alpinen Raum zeigt Buy-to-let für alle Beteiligten viele Vorteile, inzwischen wird das Modell ebenso in europäischen Metropolen, auch in Wien, lukrativ genutzt. Investoren profitieren hier zusätzlich durch die Chance, an der Wertentwicklung städtischer Immobilien zu partizipieren. Zwar ist die Nutzung von Immobilien als Ferien- oder Zweitwohnsitz in österreichischen Städten nicht reglementiert, zu beachten sind im urbanen Bereich jedoch sogenannte Wohnzonen, in denen touristische Kurzzeitvermietung unzulässig ist.
Die Wiener Bauordnung regelt z. B., dass – aus Gründen wie der Vielfalt der städtischen Nutzung des Baulands – in Bebauungsplänen von Wohngebieten und gemischten Baugebieten Wohnzonen ausgewiesen werden können. Bei der Planung und Erstellung von urbanen Buy-to-letModellen muss daher auf die jeweiligen städtischen Bebauungspläne Rücksicht genommen werden. Die Umsetzung urbaner Buy-to-let-Konzepte erfordert die Beachtung rechtlicher und steuerlicher Aspekte, um für alle beteiligten Parteien das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Weinrauch Rechtsanwälte bietet zu diesem Thema und allen anderen Themen des Immobilienrechts eine umfassende rechtliche Beratung für Anleger und Projektentwickler.
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„CITY APARTMENTS ALS BUY-TO- LET- MODELL SIND FÜR INVESTOREN EINE VIELVERSPRECHENDE ANLAGEFORM.“