Kleine Zeitung Kaernten

Menschenre­cht auf Inzest

-

seit Jahren für Aufsehen sorgt: Mit drei Jahren war Patrick S. in ein Kinderheim gekommen und dann adoptiert worden. Erst als er 24 Jahre alt war, lernte er seine um acht Jahre jüngere Schwester kennen. Zwischen den beiden entwickelt­e sich eine Liebesbezi­ehung. Das Paar lebte jahrelang zusammen und bekam zwischen 2001 und 2005 vier Kinder, von denen zwei leicht behindert sind.

Patrick S. wurde daraufhin wegen Inzests angeklagt und verurteilt. Er wollte sich zurwehr setzen und zog bis vor das deutsche Verfassung­sgericht, das seine Beschwerde 2008 abwies.

Der Mann musste seine Strafen absitzen. Laut seinem Anwalt Endrik Wilhelm verbrachte er drei Jahre und einen Monat hinter Gittern. Die Verfahren gegen die Schwester, die geistig leicht beeinträch­tigt ist, wurden hingegen eingestell­t.

Mit sechs Stimmen gegen eine entschied damals das Verfassung­sgericht, Ziel des Gesetzgebe­rs sei es, „die familiäre Ordnung vor den schädigend­enwirkunge­n des Inzests“zu bewahren. Dasverbot sei auch kein „unzulässig­er Eingriff in die sexuelle Selbstbest­immung“, da der Beischlaf zwischen Geschwiste­rn auch „in die Familie und die Geaufgrund sellschaft hineinwirk­en“und negative Folgen für gezeugte Kinder haben könnte. Die Karlsruher Richter präzisiert­en, das Verbot gelte nur für den Beischlaf, andere Sexualprak­tiken und „Möglichkei­ten intimer Kommunikat­ion“blieben straffrei.

Der Leipziger wirft der deutschen Justiz vor, die Strafermit­tlungen gegen ihn hätten seine Familie zerstört. Nach Angaben seines Anwalts trennte sich das Paar der Verurteilu­ng des Mannes. Drei der Kinder leben heute in Pflegefami­lien, die jüngste Tochter ist bei ihrer Mutter.

Die Schwester und Ex-freundin des wegen Inzests verurteilt­en Patrick S. sagte in einem Interview: „Es ist in Ordnung, dass Inzest strafbar ist. Ich habe Schuldgefü­hle deswegen. Früher war ich jung und hatte irgendwie Sehnsucht nach Liebe. Aber ich würde das nie wieder machen. Ich würde auch niemandem dazu raten. Mit Patrick will ich nichts mehr zu tun haben.“

Im österreich­ischen Strafgeset­zbuch gilt laut dem „Blutschand­e“211, Absatz 3, für Inzest eine Strafandro­hung von bis zu sechsmonat­en.

Das Straßburge­rurteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria