Die Krise der Eltern sollte aufelternbegrenztbleiben
Daswichtigste muss die Erziehungsberatung sein.
Die Fronten sind gezogen. Und sie sollten wieder ein wenig verrückt werden. Seit Jahren tagen Arbeitsgruppen über das Familienrechtspaket mit der umstrittenen gemeinsamen Obsorge nach Scheidungen. Die Frauenministerin sagt seit Langem Nein und derzeit gar nichts, weil sie auf einen neuen Entwurf wartet. Dieser neue Entwurf wird aber bei der Obsorge nichts Neues enthalten. Weiterhin ist vorgesehen, dass Familienrichter künftig als dritte Option eine gemeinsame Obsorge für Mutter und Vater auch gegen den Willen der Elter beschließen können. Sofern es nicht – wie bei Gewalt oder in extrem strittigen Fällen – dem Kindeswohl widerspricht.
Warum diese neue Option heftig umstritten ist, erklärt sich zum einen durch den Verkauf des Entwurfs. Ex-Justizministerin Bandion-Ortner verkaufte ihn verkürzt als „automatische gemeinsame Obsorge“. Was zwangsläufig zum Aufschrei aller Frauenvereine führte, die Frauen gewalttätiger
CARINA KERSCHBAUMER Männer betreuen und zu Recht vor einer Automatik bei der Obsorge warnen.
Von einer Automatik ist im Entwurf aber nicht die Rede. Womit auch der Jubel vieler Väter verfrüht ist. Denn geplant ist einzig, dass Richter nicht mehr nur die alleinige Obsorge zusprechen können. Eine Änderung, die Familienrichter begrüßen, weil sie damitVater undMutter als gleichwertig eingestuft sehen.
Die wesentliche Frage wird allerdings sein, ob die oft jungen, schnell wechselnden Familienrichter immer die nötige Lebenserfahrung mitbringen, um abschätzen zu können, ob eine gemeinsame Obsorge gegen den Willen der Eltern tatsächlich friedensstiftend oder aber eskalierend wirkt. Im zweiten Fall würden Kinder erneut zum Spielball auf elterlichen Minenfeldern.
Entscheidend bei der gemeinsamen Obsorge ist deshalb nicht nur, dass Richter künftig Eltern zwingen können, eine Erziehungsberatung in Anspruch zu nehmen. Entscheidend wird sein, dass auch die nötige Infrastruktur aufgebaut wird. Mit Beratungen, in denen Eltern, die in Krisen ihre Kinder allzu oft als Verlängerung des eigenen Ich erleben, die Position des Kindes klargemacht wird. Aber wiewarnt die Vorsitzende der Familienrichter? „Nur Erziehungsberatung ins Gesetz hineinzuschreiben, reicht nicht.“Eine Richterin, die nach langer Berufserfahrung weiß, wovon sie spricht. Und die sich wünschen würde, dass die Lebenskrise der Eltern auf diese begrenzt bliebe. as allein mit einer gemeinsamen Obsorge kaum erreicht werden dürfte. Im Gegenteil.
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