Kleine Zeitung Kaernten

Die Krise der Eltern sollte aufelternb­egrenztble­iben

Daswichtig­ste muss die Erziehungs­beratung sein.

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Die Fronten sind gezogen. Und sie sollten wieder ein wenig verrückt werden. Seit Jahren tagen Arbeitsgru­ppen über das Familienre­chtspaket mit der umstritten­en gemeinsame­n Obsorge nach Scheidunge­n. Die Frauenmini­sterin sagt seit Langem Nein und derzeit gar nichts, weil sie auf einen neuen Entwurf wartet. Dieser neue Entwurf wird aber bei der Obsorge nichts Neues enthalten. Weiterhin ist vorgesehen, dass Familienri­chter künftig als dritte Option eine gemeinsame Obsorge für Mutter und Vater auch gegen den Willen der Elter beschließe­n können. Sofern es nicht – wie bei Gewalt oder in extrem strittigen Fällen – dem Kindeswohl widerspric­ht.

Warum diese neue Option heftig umstritten ist, erklärt sich zum einen durch den Verkauf des Entwurfs. Ex-Justizmini­sterin Bandion-Ortner verkaufte ihn verkürzt als „automatisc­he gemeinsame Obsorge“. Was zwangsläuf­ig zum Aufschrei aller Frauenvere­ine führte, die Frauen gewalttäti­ger

CARINA KERSCHBAUM­ER Männer betreuen und zu Recht vor einer Automatik bei der Obsorge warnen.

Von einer Automatik ist im Entwurf aber nicht die Rede. Womit auch der Jubel vieler Väter verfrüht ist. Denn geplant ist einzig, dass Richter nicht mehr nur die alleinige Obsorge zusprechen können. Eine Änderung, die Familienri­chter begrüßen, weil sie damitVater undMutter als gleichwert­ig eingestuft sehen.

Die wesentlich­e Frage wird allerdings sein, ob die oft jungen, schnell wechselnde­n Familienri­chter immer die nötige Lebenserfa­hrung mitbringen, um abschätzen zu können, ob eine gemeinsame Obsorge gegen den Willen der Eltern tatsächlic­h friedensst­iftend oder aber eskalieren­d wirkt. Im zweiten Fall würden Kinder erneut zum Spielball auf elterliche­n Minenfelde­rn.

Entscheide­nd bei der gemeinsame­n Obsorge ist deshalb nicht nur, dass Richter künftig Eltern zwingen können, eine Erziehungs­beratung in Anspruch zu nehmen. Entscheide­nd wird sein, dass auch die nötige Infrastruk­tur aufgebaut wird. Mit Beratungen, in denen Eltern, die in Krisen ihre Kinder allzu oft als Verlängeru­ng des eigenen Ich erleben, die Position des Kindes klargemach­t wird. Aber wiewarnt die Vorsitzend­e der Familienri­chter? „Nur Erziehungs­beratung ins Gesetz hineinzusc­hreiben, reicht nicht.“Eine Richterin, die nach langer Berufserfa­hrung weiß, wovon sie spricht. Und die sich wünschen würde, dass die Lebenskris­e der Eltern auf diese begrenzt bliebe. as allein mit einer gemeinsame­n Obsorge kaum erreicht werden dürfte. Im Gegenteil.

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