Wildkamera blitzte Politiker beim Schäferstündchen
Geräte sind zurwildbeobachtung gedacht – und eigentlich genehmigungspflichtig.
Ein Gemeindepolitiker, angeblich aus Oberkärnten, ist von einer Kamera zurWildbeobachtung beim Liebesspiel im Wald fotografiert worden. Der Fall löste eine Debatte über die Praxis der elektronischen Waldüberwachung aus, weil die Aufstellung der Geräte genehmigungspflichtig ist und Passanten durch Schilder vorgewarnt werden müssen.
Die Kameras werden an Bäumen befestigt und schießen ein Bild, wenn sich etwas vor der Linse regt – und das mittels Infrarot sogar bei Dunkelheit. „Wie viele derartige Kameras in Kärnten aufgestellt sind, kann ich nicht sagen, weil uns das nicht gemeldet werden muss“, sagt Freydis Burgstaller-Gradenegger,
KLAGENFURT.
Geschäftsführerin der Jägerschaft. Bisher seien die Kameras für sie kein Thema gewesen, weil sie in der Regel dort sind, wo esWild und – als Voraussetzung dafür – kaum Menschen gebe. Den aktuellen Fall will sie zum Anlass nehmen, um die Jäger über die rechtlichen Erfordernisse der Waldüberwachung zu informieren.
Hans Zeger, Obmann der Arge Daten, sagt, dass jede Überwachung, bei denen Personen identifiziert werden können, meldepflichtig ist. Derartige Bilder dürfen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden. Bei Aufnahmen, die jemanden bloßstellen, können Schadenersatzforderungen bis zu 20.000 Euro folgen.