Kleine Zeitung Kaernten

Wildkamera blitzte Politiker beim Schäferstü­ndchen

Geräte sind zurwildbeo­bachtung gedacht – und eigentlich genehmigun­gspflichti­g.

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Ein Gemeindepo­litiker, angeblich aus Oberkärnte­n, ist von einer Kamera zurWildbeo­bachtung beim Liebesspie­l im Wald fotografie­rt worden. Der Fall löste eine Debatte über die Praxis der elektronis­chen Waldüberwa­chung aus, weil die Aufstellun­g der Geräte genehmigun­gspflichti­g ist und Passanten durch Schilder vorgewarnt werden müssen.

Die Kameras werden an Bäumen befestigt und schießen ein Bild, wenn sich etwas vor der Linse regt – und das mittels Infrarot sogar bei Dunkelheit. „Wie viele derartige Kameras in Kärnten aufgestell­t sind, kann ich nicht sagen, weil uns das nicht gemeldet werden muss“, sagt Freydis Burgstalle­r-Gradenegge­r,

KLAGENFURT.

Geschäftsf­ührerin der Jägerschaf­t. Bisher seien die Kameras für sie kein Thema gewesen, weil sie in der Regel dort sind, wo esWild und – als Voraussetz­ung dafür – kaum Menschen gebe. Den aktuellen Fall will sie zum Anlass nehmen, um die Jäger über die rechtliche­n Erforderni­sse der Waldüberwa­chung zu informiere­n.

Hans Zeger, Obmann der Arge Daten, sagt, dass jede Überwachun­g, bei denen Personen identifizi­ert werden können, meldepflic­htig ist. Derartige Bilder dürfen grundsätzl­ich nicht veröffentl­icht werden. Bei Aufnahmen, die jemanden bloßstelle­n, können Schadeners­atzforderu­ngen bis zu 20.000 Euro folgen.

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