Strafe für Gäste, die den Wirt versetzen
Kärntnerwirte erwägen eine Stornogebühr für Gäste, die reservieren, aber nicht absagen. Denn eine Buchung ist ein Vertrag.
EVA GABRIEL, ELISABETH TSCHERNITZ- BERGER
In Amerika ist das Vorgehen seit Jahrzehnten Usus: Wenn der Gast, der einen Tisch vorbestellt hat, nicht kommt, zahlt er Stornogebühr. Eine 40-DollarAbbuchung über die Kreditkarte, deren Nummer er bei der Reservierung angegeben hatte, ist üblich. Es gibt dafür sogar einen eigenen Begriff. Er lautet „No-show“, Nichterscheinen.
Jetztwird auch in Kärnten über Stornogebühren für den Gast nachgedacht. Weil er immer weniger Zeit hat, sei er nachlässig geworden, sagen viele Wirte. Oder überaktiv: Er checkt für abends drei Restaurants und entscheidet erst kurz davor, wohin er geht. Die anderen beiden Häuser haben das Nachsehen.
Juristisch ist die Reservierung wie beim Flugticket aber ein Vertrag, in diesem Fall ein Bewirtungsvertrag. „Und trotz allerRomantik, die mit unserer Branche verbunden wird – wir wollen etwas verdienen, sind Geschäftsleute“, sagt der junge Gastronom Stefan Sternad, Betreiber des Pavillon in Velden. Ein Tisch könne pro Mahlzeit maximal zwei Mal vermietet werden. Wenn Sternad etwa im Winter mit einem reservierten, aber dann nicht genützten Sechser-Tisch dasteht, habe er 20 Prozent weniger Umsatz. Der 28Jährige behilft sich seit zwei Jahren mit einer Reservierungssoftware: Digital werden bei der Bestellung Name, E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer des Gastes aufgenommen. Der fühle sich dadurch moralisch mehr verpflichtet – das Nichterscheinen im Pavillon ging zurück. Die deutsche FirmaGastronovi etwa bietet solche Systeme an – sie kosten ab 55 Euro Miete im Monat und bieten sogar einen Storno-Link für den Gast, der es sich anders überlegt.
Auch Guntram Jilka, Geschäftsführer der Fachgruppe Gastronomie in der Kärntner Wirtschaftskammer, rät denWirerst ten dazu, die Daten des buchenden Gastes aufzunehmen. Falls der Gastronom ihn aber zur Kasse bittenwolle, müsse er laut Jilka „einen finanziellen Schaden“nachweisen und das sei schwer. Daher sei eine Stornogebühr in Kärnten bisher nie vorgekommen. Ausnahme: bei Hochzeiten oder großen Festen. Hier gilt die Faustregel: Bis zu einer Woche vor dem Termin sind 30 Prozent Abschlagszahlung fällig, wird am betreffenden Tag abbestellt, zahlt der Gast 100 Prozent der Kosten, weil der Wirt seine Ware nicht mehr verkaufen kann.
Wenn also Storno, dann wie? Der Grazer Wirt Didi Dorner schlägt vor: „50 Prozent Storno, aber im Gegenzug 80 Prozent beim nächsten Besuch als Gutschein.“Jilka möchte keine Empfehlung abgeben. Er befragt geradeWirte und Gäste und will diese Woche Ergebnisse auswerten.