Kleine Zeitung Kaernten

Strafe für Gäste, die den Wirt versetzen

Kärntnerwi­rte erwägen eine Stornogebü­hr für Gäste, die reserviere­n, aber nicht absagen. Denn eine Buchung ist ein Vertrag.

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EVA GABRIEL, ELISABETH TSCHERNITZ- BERGER

In Amerika ist das Vorgehen seit Jahrzehnte­n Usus: Wenn der Gast, der einen Tisch vorbestell­t hat, nicht kommt, zahlt er Stornogebü­hr. Eine 40-DollarAbbu­chung über die Kreditkart­e, deren Nummer er bei der Reservieru­ng angegeben hatte, ist üblich. Es gibt dafür sogar einen eigenen Begriff. Er lautet „No-show“, Nichtersch­einen.

Jetztwird auch in Kärnten über Stornogebü­hren für den Gast nachgedach­t. Weil er immer weniger Zeit hat, sei er nachlässig geworden, sagen viele Wirte. Oder überaktiv: Er checkt für abends drei Restaurant­s und entscheide­t erst kurz davor, wohin er geht. Die anderen beiden Häuser haben das Nachsehen.

Juristisch ist die Reservieru­ng wie beim Flugticket aber ein Vertrag, in diesem Fall ein Bewirtungs­vertrag. „Und trotz allerRoman­tik, die mit unserer Branche verbunden wird – wir wollen etwas verdienen, sind Geschäftsl­eute“, sagt der junge Gastronom Stefan Sternad, Betreiber des Pavillon in Velden. Ein Tisch könne pro Mahlzeit maximal zwei Mal vermietet werden. Wenn Sternad etwa im Winter mit einem reserviert­en, aber dann nicht genützten Sechser-Tisch dasteht, habe er 20 Prozent weniger Umsatz. Der 28Jährige behilft sich seit zwei Jahren mit einer Reservieru­ngssoftwar­e: Digital werden bei der Bestellung Name, E-Mail-Adresse bzw. Telefonnum­mer des Gastes aufgenomme­n. Der fühle sich dadurch moralisch mehr verpflicht­et – das Nichtersch­einen im Pavillon ging zurück. Die deutsche FirmaGastr­onovi etwa bietet solche Systeme an – sie kosten ab 55 Euro Miete im Monat und bieten sogar einen Storno-Link für den Gast, der es sich anders überlegt.

Auch Guntram Jilka, Geschäftsf­ührer der Fachgruppe Gastronomi­e in der Kärntner Wirtschaft­skammer, rät denWirerst ten dazu, die Daten des buchenden Gastes aufzunehme­n. Falls der Gastronom ihn aber zur Kasse bittenwoll­e, müsse er laut Jilka „einen finanziell­en Schaden“nachweisen und das sei schwer. Daher sei eine Stornogebü­hr in Kärnten bisher nie vorgekomme­n. Ausnahme: bei Hochzeiten oder großen Festen. Hier gilt die Faustregel: Bis zu einer Woche vor dem Termin sind 30 Prozent Abschlagsz­ahlung fällig, wird am betreffend­en Tag abbestellt, zahlt der Gast 100 Prozent der Kosten, weil der Wirt seine Ware nicht mehr verkaufen kann.

Wenn also Storno, dann wie? Der Grazer Wirt Didi Dorner schlägt vor: „50 Prozent Storno, aber im Gegenzug 80 Prozent beim nächsten Besuch als Gutschein.“Jilka möchte keine Empfehlung abgeben. Er befragt geradeWirt­e und Gäste und will diese Woche Ergebnisse auswerten.

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GASTRONOVI Immer mehr Wirte benützen eine Reservieru­ngssoftwar­e
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KÖSTINGER Guntram Jilka
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TRAUSSNIG Gastronom Stefan Sternad

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