Lehrerin blitzte mit Klage gegen Schuldirektorab
St. Veiterin stürzte in der Schule zwei Mal mit verschiedenen Sesseln und verletzte sich. Dafür verklagte sie einen Schüler und den Direktor.
DMANUELA KALSER er „Sesselsturz“in einer St. Veiter Hauptschule ist um ein Kapitel reicher: Wie berichtet, klagte eine Lehrerin einen ehemaligen Schüler (16). Der Bursche soll einen Sessel so sabotiert haben, dass sie damit vor der gesamten Klasse zu Boden gestürzt ist und verletzt wurde (siehe links). Doch die Frau stürzte danach noch ein zweites Mal. Auch wenn es kurios klingt: Sie sagt, sie sei mit einem anderen Sessel, in einer anderen Klasse, an einem anderen Tag wieder zu Boden gekracht. Wegen dieseszweitenUnfalls klagte sie den Direktor. Er sollte einen Teil ihrer GesamtForderung von 10.000 Euro übernehmen. Doch mit dieser Klage blitzte sie vor Gericht ab.
„Der Direktor wusste, dass der Sessel einsturzgefährdet ist, weil er zuvor selber darauf saß. Er hätte das wackelige Möbelstück entfernen müssen“, argumentierte Gottfried Kassin, der Anwalt der Lehrerin. Peter Kasper, der Anwalt des Direktors, konterte: „Für meinen Mandanten war keine Gefahr erkennbar.“Außerdem sei ein Direktor nicht für den Erhalt von Möbeln zuständig. DasWichtigste sei aber: Es sei rechtlich gar nicht möglich, den Direktor haftbar zu machen. „Die Lehrerin muss den Schulerhalter klagen.“DieserMeinungwar auch Richter Wilhelm Waldner, er wies die Klage der Pädagogin zurück. Eine derartigeKlage könne sich immer nur gegen den Schulerhalter richten – also gegen die Republik, das Land oder die Gemeinde. „Das heißt, da muss das Amtshaftungsgesetz angewendet werden“, entschied der Richter. Der Direktor als Privatperson sei für einen Prozess die falsche Adresse. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Das Problem der Lehrerin ist: Sie wurde, laut eigenen Angaben, bei den Sesselstürzen schwer verletzt, und habe tausende Euro für Behandlungen bezahlt. Es gäbe für sie aber keine Versicherung, die sie für die Ausgaben oder die Schmerzen entschädigt. „Daher blieb mir nichts anderes übrig, als den Schüler und den Direktor zu klagen.“