Kleine Zeitung Kaernten

Land setzt

Bauer stritt mit Land jahrelang um Grundstück – bis er geklagt wurde. Höchstrich­ter schlugen sich nun auf die Seite des Landwirtes. Frage nach Rechtsmiss­brauch.

- MANUELA KALSER

Franz Gratzer gegen das Land Kärnten. Das hat etwas von David gegen Goliath. Der Landwirt aus St. Urban bei Liebenfels streitet seit fast zehn Jahren mit der Straßenbau­abteilung des Landes. 2011 wurde er vom Land verklagt. „Mein Mandant wurde aufgeforde­rt, sein Biotop zu entfernen“, sagt Anwalt Walter Brunner. Der Teich stehe zum Teil auf Landesgrun­d, heißt es in der Klage. In zwei Instanzen bekamdas Land recht. Dem BiotopBesi­tzer stand das Wasser bis zum Hals: Fast hätte er seinen 250 Quadratmet­er großen Teich entfernen müssen.

Jetzt hob der Oberste Gerichtsho­f (OGH) die Entscheidu­ngen der Vorinstanz­en auf. Es stelle sich die Frage, ob die Vorgehensw­eise des Landes „unter den gegebenen Umständen nicht rechtmissb­räuchlich ist“, heißt es in der OGH-Entscheidu­ng. Der Fall geht zurück in die erste Instanz.

„Dass mich das Land geklagt hat, war reine Schikane. Ich hatte wegen der Angelegenh­eit schon einen Nervenzusa­mmenbruch“, sagt Gratzer. InWirklich­keit gehe es um viel mehr als um das Bioten. top. Gratzer weigert sich seit Jahren, eines seiner Grundstück­e dem Land zu überschrei­ben. Er stellte 2003 für den Bau einer neuen Landesstra­ße einen Teil seines Gartens zur Verfügung. Im Gegenzug dafür sollte er vom Land jenen Grund bekommen, auf dem die alte Straße war und auf dem jetzt das Biotop steht. „Doch das Land hat nichts so gemacht, wie es vereinbart war“, so Anwalt Brunner.

Deshalb weigert sich Gratzer, den Grundstück­sdeal zu besiegeln. Obwohl die Straße längst besteht, lässt Gratzer das Land nicht ins Grundbuch. Volker Bidmon, Leiter der Straßenbau­abteilung: „Herr Gratzer hat sich an nichts in derVereinb­arung gehal- Zuerst hat er gebeten, die neue Straßeweit­er von seinem Anwesen zu entfernen. Dann warf er uns nur Prügel vor die Füße. Wir und viele Anrainer sind enttäuscht.

Zu allem Überfluss baute er auch noch illegal ein Biotop auf dem Grundstück des Landes und des Steuerzahl­ers. Das darf er nicht.“Der OGH sieht das anders. Im Urteil steht sinngemäß: Es sei unstrittig, dass sich das Land verpflicht­et habe, Gratzer die Grundfläch­e zu geben, die er nun für denTeich nützt. Die Klage des Landes und das Begehren, den Teich zu entfernen, würde darauf abzielen, dass Gratzer auch andere Einwände gegen das Land fallen lässt und seinen Widerstand aufgibt.

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TRAUSSNIG Um diesen Grund mit dem Biotop dreht sich der Rechtsstre­it
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KALSER Anwalt Walter Brunner vertritt den Bauern

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