Land setzt
Bauer stritt mit Land jahrelang um Grundstück – bis er geklagt wurde. Höchstrichter schlugen sich nun auf die Seite des Landwirtes. Frage nach Rechtsmissbrauch.
Franz Gratzer gegen das Land Kärnten. Das hat etwas von David gegen Goliath. Der Landwirt aus St. Urban bei Liebenfels streitet seit fast zehn Jahren mit der Straßenbauabteilung des Landes. 2011 wurde er vom Land verklagt. „Mein Mandant wurde aufgefordert, sein Biotop zu entfernen“, sagt Anwalt Walter Brunner. Der Teich stehe zum Teil auf Landesgrund, heißt es in der Klage. In zwei Instanzen bekamdas Land recht. Dem BiotopBesitzer stand das Wasser bis zum Hals: Fast hätte er seinen 250 Quadratmeter großen Teich entfernen müssen.
Jetzt hob der Oberste Gerichtshof (OGH) die Entscheidungen der Vorinstanzen auf. Es stelle sich die Frage, ob die Vorgehensweise des Landes „unter den gegebenen Umständen nicht rechtmissbräuchlich ist“, heißt es in der OGH-Entscheidung. Der Fall geht zurück in die erste Instanz.
„Dass mich das Land geklagt hat, war reine Schikane. Ich hatte wegen der Angelegenheit schon einen Nervenzusammenbruch“, sagt Gratzer. InWirklichkeit gehe es um viel mehr als um das Bioten. top. Gratzer weigert sich seit Jahren, eines seiner Grundstücke dem Land zu überschreiben. Er stellte 2003 für den Bau einer neuen Landesstraße einen Teil seines Gartens zur Verfügung. Im Gegenzug dafür sollte er vom Land jenen Grund bekommen, auf dem die alte Straße war und auf dem jetzt das Biotop steht. „Doch das Land hat nichts so gemacht, wie es vereinbart war“, so Anwalt Brunner.
Deshalb weigert sich Gratzer, den Grundstücksdeal zu besiegeln. Obwohl die Straße längst besteht, lässt Gratzer das Land nicht ins Grundbuch. Volker Bidmon, Leiter der Straßenbauabteilung: „Herr Gratzer hat sich an nichts in derVereinbarung gehal- Zuerst hat er gebeten, die neue Straßeweiter von seinem Anwesen zu entfernen. Dann warf er uns nur Prügel vor die Füße. Wir und viele Anrainer sind enttäuscht.
Zu allem Überfluss baute er auch noch illegal ein Biotop auf dem Grundstück des Landes und des Steuerzahlers. Das darf er nicht.“Der OGH sieht das anders. Im Urteil steht sinngemäß: Es sei unstrittig, dass sich das Land verpflichtet habe, Gratzer die Grundfläche zu geben, die er nun für denTeich nützt. Die Klage des Landes und das Begehren, den Teich zu entfernen, würde darauf abzielen, dass Gratzer auch andere Einwände gegen das Land fallen lässt und seinen Widerstand aufgibt.