VomGeständnis zur Fußfessel
Josef Kircher und Dietrich Birnbacher sind die prominentesten der 36 Kärntner Fußfesselträger.
Begonnen hat es einst mit einer Kärntnerin. Eine damals 45-jährige Frau war im September 2010 österreichweit die erste Inhaftierte, deren Antrag auf eine elektronische Fußfessel genehmigt wurde. „Diese Art des Strafvollzuges hat sich auf jeden Fall bewährt“, mein Peter Bevc, Leiter der Justizanstalt Klagenfurt. „Besonders häufig angewandt wird sie beiVerurteilungen wegen kleinerer Eigentumsdelikte, Betrügereien und leichten Körperverletzungen.“Sittlichkeitsverbrecher sind hingegen weitgehend ausgeschlossen.
KLAGENFURT.
„Insgesamt gibt es derzeit 36 Fußfesselträger in Kärnten, dazu haben wir noch zehn weitere genehmigte, die ab er erst angelegt werden müssen“, sagt Bevc. Die prominentesten „Gefesselten“in Kärnten sind zwei, die im Zuge der juristischen Aufarbeitung der Hypo-Vergangenheit verurteilt wurden. Sowohl ExBankvorstand Josef Kircher (CausaVorzugsaktien II) als auch Steuerberater Dietrich Birnbacher (Millionen-Gutachten inklusive Patriotenrabatt für das Land) hatten in ihren jeweiligen Prozessen mit Geständnissen für Aufregung gesorgt – beidewerden ja von dem Wiener Anwalt Richard Soyer vertreten. Kircher (ein Jahr unbedingte Haft) erhielt vor eineinhalb Wochen eine Fußfessel, Birnbacher (sechs Monate unbedingt) ist seit Anfang Juli im Strafvollzug. Der 70jährige arbeitet 15 Stunden pro Woche in einem Büro, auch Kircher ist berufstätig. Das ist eine der Voraussetzungen für die Genehmigung einer Fußfessel. Zudem müssen die Betroffenen ein Mobiltelefon besitzen, auch wird geprüft, ob von ihnen eine Gefahr ausgeht.
Weitere Untreue-Anklagen ge- gen Kircher sind fertig, aber noch nicht rechtskräftig – unter anderem wegen vermeintlich pflichtwidrig vergebener Hypo-Kredite in Höhe von 17,7 Millionen Euro für das Projekt Miramare in Kroatien. Selbst bei einer neuerlichen Anklage darf Kircher seine Fußfessel vorerst behalten. „Für die jetzige Strafe ist der elektronisch überwachte Hausarrest genehmigt“, sagt Bevc. Bei einer weiteren Verurteilung könnte die Zusatzstrafe, wenn sie etwa unter einem Jahr bleibt, zu einerVerlängerung des Fußfessel-Vollzugs führen. WOLFGANG FERCHER