„greift“ab September ELEKTRONISCH ÜBERWACHTER HAUSARREST
Eine elektronische Fußfessel ist nur für jene Personen zugelassen, deren Strafe nicht länger als ein Jahr dauert. Weitere Voraussetzungen sind: fixer Job, Wohnung und Einverständnis Auf 15 Monate Haft und eine Geldstrafe von 5,5 Millionen Euro hat der Oberste Gerichtshof Kartnigs Strafe imFrühjahr reduziert. Der 62-jährige Grazer Unternehmer ist damit rechtskräftig wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und Betrugs amLand Steiermark verurteilt. Aufgehoben haben die Höchstrichter den Freispruch vomVorwurf, er habe Bundesliga und Fußballverband mit gefälschten Ticketabrechnungen betrogen. Kartnig-Anwalt Michael Pacher rechnet fix
Vorgaben.
der anderen Personen im Haushalt.
Für das Basisüberwachungsgerät und die Fußfessel müssen Verurteilte 22 Euro Selbstbehalt pro Tag zahlen. mit grünem Licht für die Fußfessel:„Weil das keine Ermessenssache ist. Nachdem der OGH das Fußfesselverbot aufgehoben hat, steht sie ihm zu.“Die restliche zu verbüßende Freiheitsstrafe dürfe ein Jahr nicht übersteigen. Da nach der Hälfte, höchstens zwei Dritteln der 15 Monate die bedingte Haftentlassung zum Tragen kommen, sei das gegeben.
Die Spielregeln im Hausarrest: Kartnig darf sich nur in seiner Villa, nicht im Garten oder am Pool aufhalten. Er darf von und zur Arbeit, auch zu Geschäftster-
Selbstbehalt.
minen nach Wien fahren, Besorgungen oder Arztbesuche erledigen. All das wird mit „Neustart“inWochenplänen vereinbart und von der Justiz stichprobenartig kontrolliert. „Insgesamt darf man mit Fußfessel höchstens 40 Stunden lang außerhalb seinesWohnraums sein“, sagt Neustart-Leiterin Susanne Pekler.
Kartnig gelobt, alle Auflagen peinlichst genau einhalten zu wollen, fürchtet aber jetzt schon „die Neider, die mich auf der Straße sehen und vernadernwollen“. Offen ist, ob Kartnig seine Geldstrafe mit Sozialdienst abarbeiten kann. Auch biswann es zur Neuauflage des Prozesses wegen des Betrugsvorwurfes (bezüglich der Tickets) kommt, ist nicht fix. Würde er ein noch höheres Strafausmaß ausfassen, wäre imHäf’n wohl doch eine Zelle für ihn frei.