EUzieht Kraftlackln
Die Glühbirne war nur der Anfang. Ab 1. September dürfen Staubsauger über 1600Watt in der EU nicht mehr verkauft werden. Nächstes Jahr folgen u. a. neueEnergieregeln für Backöfen und Boiler.
MANFRED NEUPER
In ein paarTagen ist es wieder so weit. Die nächste Etappe der sogenannten Ökodesign-Richtlinie der EU wird mit 1. September erreicht. Ab dann dürfen Staubsauger mit mehr als 1600 Watt – aus Energiespargründen – EUweit nicht mehr verkauft werden. Ab 2017 sinkt die Grenze dann sogar auf 900Watt.
Kaum eine EU-Richtliniewurde in der Vergangenheit heftiger und emotionaler diskutiert als die Ökodesign-Richtlinie, in der unter anderem auch das EU-weite Aus für die Glühbirne verankert ist. Die Glühbirne gilt vielen Kritikern bis heute als Symbol für Bevormundung und Brüsseler Regulierungswut. Befürworter verweisen auf die enormen Energiesparpotenziale, die sich in Summe aus dieser Regulierung ergeben würden.
Im Fall der nun betroffenen Staubsauger hält sich die Aufregung arg in Grenzen. Auch deshalb, weil es ohnehin – so zeigen es jüngste Tests von Konsumentenschützern – kaum noch Geräte mit mehr als 1600Watt im Handel gibt. Auch frühere „Werbeschmähs“von manchen Produzenten, die suggerieren wollten, dass die Wattleistung etwas über die Saugkraft und damit über die Qualität eines Staubsaugers aussagt, sind vielfach wi- derlegt worden. Die Geräte werden künftig mit eigenen EnergieEtiketten versehen, die u. a. auf Staubaufnahme, Staubemission, Energieeffizienz, Jahresstromverbrauch und Lautstärke hinweisen. Dieses neue EU-Label muss dann ab 1. September auf jedem neu in den Handel kommenden Staubsauger aufgebracht sein. Allein durch die Neuregelung können bis 2020 EU-weit fünf Kraftwerke eingespartwerden, rechnetman etwa im deutschen Umweltbundesamt vor.
Mit Glühbirnen und Staubsaugern ist aber noch lange nicht Schluss. Bereits in den vergangenen Monaten und Jahren sind immer wieder einzelne Maßnahmen in Kraft getreten.
Auch weitere Verbote folgen. Ab 1. Jänner 2015 soll über die ÖkodesignRichtlinie geregelt sein, dassHeizplatten von Kaffeemaschinen