Die der Kaution
Die Kaution wird fällig und muss an den Mieter zurückgezahltwerden, wenn das Mietverhältnis beendet und der Mietgegenstand an den Vermieter übergeben wird.
Laut Paragraf 16b Mietrechtsgesetz gilt, dass die Rückgabe der Kaution unverzüglich nach Rückstellung stattfinden muss. Vermieter dürfen sich nur jene Beträge einbehalten, die aus offenen Mietzinsforderungen entstanden sind oder zur Behebung von Schäden in derWohnung dienen, welche über die gewöhnliche Abnützung hinausgehen.
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Mieter die erlegte Kaution selbstständig mit den letztenMonatsmieten gegenrechnen. Von einer solchen Vorgehensweise kann jedoch nur strikt abgeraten werden.
Die Kaution ist erst fällig, wennderMietvertragbeendet ist. Der Mieter darf die Kaution nicht dazu verwenden, diese mit den letztenMonatsmieten aufzurechnen. Es sei denn, der Vermieter ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Wählt man diesenWeg jedoch ohne Zustimmung des Vermieters, kann eine Mietzinsklage eingebracht werden und der Mieter muss letztlich die Gerichtskosten tragen. DieserWeg ist daher keinesfalls sinnvoll und verteuert unterUmständen nur dasAusziehen. Mietervereinigung Steiermark: Rat und Hilfe in allen Fragen des Wohnrechts, Tel. 050195-2003 www. mietervereinigung. at