Kleine Zeitung Kaernten

Geldversch­wendungode­r notwendige­r Prozess?

Teurer Kampf durch die Instanzen um heimische Pensionsna­chzahlung von insgesamt 540 Euro für mazedonisc­hen Staatsbürg­er. Strittig ist, ob der Bescheid in deutscher Sprache rechtsgült­ig zugestellt wurde.

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An diesem Fall sieht man, welche Kosten die Bürokratie verschling­en kann. Ich kämpfe um die Nachzahlun­g einer Pension von 18 Euro im Monat für zwei Jahre, also um insgesamt 540 Euro. Für einen betagten 80-jährigen Mann!“, berichtet Julia Eckhart. Die Grazer Rechtsanwä­ltin wurde dem Mazedonier, der einmal in Österreich gearbeitet hat, im Rahmen einer Verfahrens­hilfe zugeteilt.

Was die Juristin an diesem Fall so irritiert: Ganz egal, wie der Prozess ausgeht, zahlen muss immer der Steuerzahl­er! Auf jeden Fall die Prozesskos­ten, vielleicht auch die strittige Pension und die Kosten für die Rechtsanwä­ltin. Verschlung­en wurden bisher schon große Summen. „Allein an Übersetzun­gskosten sind 3000 Euro angefallen“, erzählt Eckhart. Das Verfahren ging bis zum Oberlandes­gericht und wurde nun an die erste Instanz zurückverw­iesen. Eine Befassung der Höchstgeri­chte scheint nicht ausgeschlo­ssen.

Amtssprach­e

Gestritten wird um die Frage, ob der Bescheid der Pensionsve­rsicherung in deutscher Sprache rechtsgült­ig war. „Es ist mit einem fair geführten Verfahren unvereinba­r, wenn der Empfänger verfahrens­einleitend­e Schriftstü­cke zugestellt erhält, die nicht in seiner Sprache abgefasst und nicht übersetzt sind. Grundvorau­ssetzung jeder wirksamen Zustellung ist, dass der Betroffene versteht, worum es geht“, erkannte das Oberlandes­gericht.

„Das ist ein Wahnsinnsf­all“, räumt PeterWolff von der Pensionsve­rsicherung (PV) in Wien ein und erklärt: „Wir stellen Bescheide nur in unserer Amtssprach­e, also in Deutsch, aus. Wir haben noch nie einen in einer anderen Sprache verfasst!“Und auch der Vorwurf der Geldversch­wendung könne der PV nicht gemacht werden. Zum Zeitpunkt des ersten Antrags hätten dem Mann fünf Monate für die Gewährung einer Pension gefehlt.

„Das ist im Gesetz so festgelegt. Auch wenn’s nur um einen geringen Betrag geht: Wir können die Pension für diese zwei Jahre nicht zuerkennen. Die Notbremse kann nur der Kläger ziehen!“, istWolff überzeugt.

Zustellung­sgesetz

„Ich bin überzeugt, dass mein Mandant bereits beim ersten Antrag im Jahr 2000 die nötigen Monate gehabt hat. Im Prinzip muss aber geklärt werden, ob das Zustellung­sgesetz auch für die Pensionsve­rsicherung gilt, ob also Bescheide in der jeweiligen Landesspra­che zugestellt­werden müssen“, präzisiert Eckhart. Schwerwieg­end ist für die Rechtsanwä­ltin an diesem Fall, dass „mein Mandant bereits ein hohes Alter hat und nicht vorhersehb­ar ist, wie lange dieser Prozess noch dauern wird“.

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ILLUSTRATI­ON: SINISA PISMESTROV­IC Im Namen der Gerechtigk­eit wird Geld vernichtet
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PRIVAT Eckhart: Enorme Kosten werden verursacht
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