0,0 Promille.
Ausnahme für Feuerwehrmänner, die Einsatz-Lkw lenken, „aus Versehen“abgeschafft.
Anton Rohrer von der Feuerwehr St. Nikolai ob Drassling (Steiermark) wollte für mehrere Kameraden einen Feuerwehrführerschein organisieren. Er stellte fest: Durch ein Missgeschick im Gesetzestext ist der Feuerwehrführerschein seit 2013 in wesentlichen Teilen ad absurdum geführt. Dieser wurde vor zehn Jahren eingeführt, um Feusetzes, erwehrleuten das Lenken von schweren Einsatzfahrzeugen zu erleichtern. Unter anderem ist es Inhabern erlaubt, FeuerwehrLkw bis zu einer Alkoholisierung von 0,5 Promille zu steuern. Ansonsten gelten für Lkw-Fahrer ja 0,0 Promille (bis zu einer Toleranz von 0,1).
Diese Feuerwehr-Ausnahme sollte sicherstellen, dass auch jene Feuerwehrleute noch als Fahrer zu Einsätzen ausrücken können, die ein Bier getrunken haben. Jetzt stellt sich heraus, dass diese Regelung seit 2013 nicht mehr in Kraft ist. Bei der Neufassung des Gesetzestextes haben die Autoren vergessen, den Feuerwehrführerschein-Paragrafen 32a entsprechend anzupassen. So verweist der Paragraf in Sachen Promille-Ausnahme auf Stellen des Führerscheinge- die seit der Novelle gar nicht mehr existieren. Rohrer schaltete den ÖAMTC ein. „Die Stelle muss rasch repariert werden“, sagt Sabine Mesicek von der Club-Rechtsabteilung „Wenn bei einem Einsatz etwas passiert, könnte sich etwa eine Versicherung querlegen. Das kann bis hin zu Regresszahlungen gehen.“
Für Landesfeuerweherkommandant Josef Meschik ist die 0,5-Promille-Regelung ein Kompromiss, aber unverzichtbar. „Ich werde auch über den Bundesfeuerwehrverband alle Hebel in Bewegung setzen, umRechtssicherheit zu erlangen.“Im Verkehrsministerium heißt es: „Wir werden ihn bei der nächsten Novelle im Frühjahr 2015 korrigieren.“Rechtliche Folgen für Feuerwehrleute hätten sich bislang keine ergeben.