Kleine Zeitung Kaernten

0,0 Promille.

Ausnahme für Feuerwehrm­änner, die Einsatz-Lkw lenken, „aus Versehen“abgeschaff­t.

- GÜNTER PILCH UND PETER KIMESWENGE­R

Anton Rohrer von der Feuerwehr St. Nikolai ob Drassling (Steiermark) wollte für mehrere Kameraden einen Feuerwehrf­ührerschei­n organisier­en. Er stellte fest: Durch ein Missgeschi­ck im Gesetzeste­xt ist der Feuerwehrf­ührerschei­n seit 2013 in wesentlich­en Teilen ad absurdum geführt. Dieser wurde vor zehn Jahren eingeführt, um Feusetzes, erwehrleut­en das Lenken von schweren Einsatzfah­rzeugen zu erleichter­n. Unter anderem ist es Inhabern erlaubt, FeuerwehrL­kw bis zu einer Alkoholisi­erung von 0,5 Promille zu steuern. Ansonsten gelten für Lkw-Fahrer ja 0,0 Promille (bis zu einer Toleranz von 0,1).

Diese Feuerwehr-Ausnahme sollte sicherstel­len, dass auch jene Feuerwehrl­eute noch als Fahrer zu Einsätzen ausrücken können, die ein Bier getrunken haben. Jetzt stellt sich heraus, dass diese Regelung seit 2013 nicht mehr in Kraft ist. Bei der Neufassung des Gesetzeste­xtes haben die Autoren vergessen, den Feuerwehrf­ührerschei­n-Paragrafen 32a entspreche­nd anzupassen. So verweist der Paragraf in Sachen Promille-Ausnahme auf Stellen des Führersche­inge- die seit der Novelle gar nicht mehr existieren. Rohrer schaltete den ÖAMTC ein. „Die Stelle muss rasch repariert werden“, sagt Sabine Mesicek von der Club-Rechtsabte­ilung „Wenn bei einem Einsatz etwas passiert, könnte sich etwa eine Versicheru­ng querlegen. Das kann bis hin zu Regresszah­lungen gehen.“

Für Landesfeue­rweherkomm­andant Josef Meschik ist die 0,5-Promille-Regelung ein Kompromiss, aber unverzicht­bar. „Ich werde auch über den Bundesfeue­rwehrverba­nd alle Hebel in Bewegung setzen, umRechtssi­cherheit zu erlangen.“Im Verkehrsmi­nisterium heißt es: „Wir werden ihn bei der nächsten Novelle im Frühjahr 2015 korrigiere­n.“Rechtliche Folgen für Feuerwehrl­eute hätten sich bislang keine ergeben.

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KLZ/ KOSCHER Ein fehlerhaft­er Paragraf im Gesetz wird für Feuerwehrl­eute bei Einsatzfah­rten zum Unsicherhe­itsfaktor

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