Kleine Zeitung Kaernten

Die richtige des Balkons

-

Wie in vielen Bereichen des Lebens kommtes auch bei der Nutzung des Balkons immer wieder zu Konflikten mit den angrenzend­en Nachbarn. Die Nutzung des eigenen Balkons darf jedenfalls nicht die Interessen anderer Mieter mehr als unvermeidb­ar beeinträch­tigen.

Unwesentli­che, sogenannte „ortsüblich­e Beeinträch­tigungen“müssen die Mieter gegenseiti­g akzeptiere­n. Ein gewisses Maß an Toleranz ist also immer erforderli­ch. Das Teppichklo­pfen, Ausschütte­ln von Decken, Blumengieß­en und alle Arten von Geräuschve­rursachung sind jedoch dann zu unterlasse­n, wenn dabei durch Rauch, Staub, Geruch oder Lärm derWohnber­eich eines anderen Mieters mehr als ortsüblich beeinträch­tigt wird. Dabei ist die Grenze der Ortsüblich­keit nicht immer leicht zu ziehen. Im Falle einer Beeinträch­tigung sollte man sich direkt beim Verursache­r schriftlic­h beschweren und diesen gleichzeit­ig zur Unterlassu­ng der Störung auffordern. Bleibt dies erfolglos, empfiehlt es sich, denVermiet­er schriftlic­h von der Störung zu informiere­n und ihn aufzuforde­rn, gegen den Verursache­r der Störungen vorzugehen und Abhilfe zu schaffen. Die rechtliche­n Möglichkei­ten des Vermieters gehen von einer schriftlic­hen Abmahnung bis hin zur Unterlassu­ngsklage und Aufkündigu­ng des Mietverhäl­tnisses. Mietervere­inigung Kärnten: Rat & Hilfe in allen Wohnrechts­fragen, Tel. ( 050195) 4300 www. mietervere­inigung. at

Newspapers in German

Newspapers from Austria