Kleine Zeitung Kaernten

Nach Holzbrett-Affäre wird jetzt gepfändet

280-Euro-Strafe für Holzbrett-Einsatz ist rechtskräf­tig. Bioladenbe­treiberin und der steirische­Wirtschaft­skammer-Präsident warten auf Haft.

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ERNST SITTINGER

Der Verwaltung­sgerichtsh­of hat dieser Tage alles klargemach­t: Die „Holzbrett-Strafe“gegen die Grazer Unternehme­rin Ushij Matzer ist rechtskräf­tig. Wie berichtet hatte die Stadt Graz gegen die Bioladenbe­treiberin eine Geldstrafe von ursprüngli­ch 500 Euro verhängt, weil im Laden „Küchenhelf­er aus Holz bzw. mit Holzanteil“verwendet wurden. Die Behörde sorgt sich, unter Berufung auf einschlägi­geVorschri­ften, umdie Hygiene.

Nach mehreren Zwischenur­teilen ist nun kein Rechtsmitt­el mehr zulässig. Die mittlerwei­le herabgeset­zte Strafe in Höhe von 280 Euro wird fällig. Damit wird es spannend: Matzerweig­ert sich nämlich, die Strafe zu bezahlen, da sie Holzbrette­r und -kochlöffel für gesünder hält als Plastikger­äte. Dazu kann sie Gutachten von Experten vorweisen.

Als Zeichen des Protests hat Matzer erklärt, „lieber ins Gefängnis zu gehen“. Spontane Unterstütz­ung kam vom steirische­n Wirtschaft­skammerprä­sidenten Josef Herk: Er stand bei Bekanntwer­den der Affäre im Dezember mitten im Wirtschaft­skammerwah­lkampf und tat kund, sich gemeinsam mit Matzer einsperren zu lassen. „Dazu stehe ich selbstvers­tändlich auch heute“, betont Herk. Zwar kann ein Kammerpräs­ident jederzeit gegen Bürokratie-Irrsinn und Unternehme­rPflanz zu Felde ziehen. Sich gegen eine formal korrekte Strafe nur deshalb zu wehren, weil sie dem Bestraften inhaltlich nicht passt, steht einem Spitzenfun­ktionär freilich schlecht zu Gesicht. Herk fand einen eleganten Ausweg: Im vorliegend­en Fall fehle „aufgrund widersprüc­hlicherAus­sagen der Behörden“die erforderli­che „Rechtssich­erheit“für Unternehme­r. Das wolle die Kammer „klar aufzeigen“.

Tatsächlic­h hatte die Stadt Graz ursprüngli­ch nicht Holz verboten, sondern nur „desinfizie­rbare“Geräte gefordert. Später wurde aber wegen Verwen- dung von Holz gestraft. Ob Matzer tatsächlic­h die Ersatzfrei­heitsstraf­e verbüßen kann, ist offen. Im Normalfall ist das nahezu unmöglich, weil die Behörde vor einer Haft alles pfändet, was nicht niet- und nagelfest ist.

Doch im Fall Matzer ist die Haft-Variante zumindest nicht auszuschli­eßen. Der Bioladen gehört nämlich ihrem Sohn Micha. Sie selbst war nur Hygiene-Beauftragt­e und wurde als solche bestraft.

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