Nach Holzbrett-Affäre wird jetzt gepfändet
280-Euro-Strafe für Holzbrett-Einsatz ist rechtskräftig. Bioladenbetreiberin und der steirischeWirtschaftskammer-Präsident warten auf Haft.
ERNST SITTINGER
Der Verwaltungsgerichtshof hat dieser Tage alles klargemacht: Die „Holzbrett-Strafe“gegen die Grazer Unternehmerin Ushij Matzer ist rechtskräftig. Wie berichtet hatte die Stadt Graz gegen die Bioladenbetreiberin eine Geldstrafe von ursprünglich 500 Euro verhängt, weil im Laden „Küchenhelfer aus Holz bzw. mit Holzanteil“verwendet wurden. Die Behörde sorgt sich, unter Berufung auf einschlägigeVorschriften, umdie Hygiene.
Nach mehreren Zwischenurteilen ist nun kein Rechtsmittel mehr zulässig. Die mittlerweile herabgesetzte Strafe in Höhe von 280 Euro wird fällig. Damit wird es spannend: Matzerweigert sich nämlich, die Strafe zu bezahlen, da sie Holzbretter und -kochlöffel für gesünder hält als Plastikgeräte. Dazu kann sie Gutachten von Experten vorweisen.
Als Zeichen des Protests hat Matzer erklärt, „lieber ins Gefängnis zu gehen“. Spontane Unterstützung kam vom steirischen Wirtschaftskammerpräsidenten Josef Herk: Er stand bei Bekanntwerden der Affäre im Dezember mitten im Wirtschaftskammerwahlkampf und tat kund, sich gemeinsam mit Matzer einsperren zu lassen. „Dazu stehe ich selbstverständlich auch heute“, betont Herk. Zwar kann ein Kammerpräsident jederzeit gegen Bürokratie-Irrsinn und UnternehmerPflanz zu Felde ziehen. Sich gegen eine formal korrekte Strafe nur deshalb zu wehren, weil sie dem Bestraften inhaltlich nicht passt, steht einem Spitzenfunktionär freilich schlecht zu Gesicht. Herk fand einen eleganten Ausweg: Im vorliegenden Fall fehle „aufgrund widersprüchlicherAussagen der Behörden“die erforderliche „Rechtssicherheit“für Unternehmer. Das wolle die Kammer „klar aufzeigen“.
Tatsächlich hatte die Stadt Graz ursprünglich nicht Holz verboten, sondern nur „desinfizierbare“Geräte gefordert. Später wurde aber wegen Verwen- dung von Holz gestraft. Ob Matzer tatsächlich die Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen kann, ist offen. Im Normalfall ist das nahezu unmöglich, weil die Behörde vor einer Haft alles pfändet, was nicht niet- und nagelfest ist.
Doch im Fall Matzer ist die Haft-Variante zumindest nicht auszuschließen. Der Bioladen gehört nämlich ihrem Sohn Micha. Sie selbst war nur Hygiene-Beauftragte und wurde als solche bestraft.