Freispruch für Manager von
KeinAmtsmissbrauch, keine Bestechlichkeit, keine Vorteilsnahme. Von der Anklage gegen Aich/DobFunktionär und suspendierten Finanzbeamten blieb nach 49 Zeugen nichts übrig.
JOCHEN HABICH
Spiel, Satz, Sieg. Jener Funktionär des Volleyballvereins Aich/Dob und suspendierter Großbetriebsprüfer des Finanzamtes, derwegen Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit und Vorteilsnahme angeklagt war, ist gestern am Landesgericht Klagenfurt freigesprochen worden. In allen Punkten. „Nach Durchführung des Beweisverfahrens konnte kein Schädigungsvorsatz festgestellt werden“, begründete Richterin Michaela Sanin den Freispruch vom Amtsmissbrauch. „Dem Angeklagten konnte weder nachgewiesen werden, dass er wohlwollend geprüft hätte, noch von unsachlichen oder gesetzesfremden Erwägungen geleitet gewesen wäre.“
Blieben noch Bestechlichkeit und Vorteilsnahme: Doch auch hier „war in keinem einzigen Fall nachweisbar“, dass der Angeklagte für die Durchführung von Großbetriebsprüfungen oder in deren Zusammenhang „die Zahlung vonBeträgen für denVolleyballverein gefordert hat oder sich versprechen ließ“, sagte Sanin. „Da weder ein Nachweis einer Schädigung des Staats nach einer Geschenkannahme oder Bestechung vorliegt, war der Angeklagte im Zweifel freizusprechen“, sagte Sanin.
Dass zumindest die Anklage wegen Amtsmissbrauchs nicht halten würde, ließ sich schon während der Einvernahme der insgesamt 49 Zeugen erahnen. So gut wie alle entlasteten den Angeklagten. Und die Aussagen jener drei Personen, die den 44- Jährigen zu belasten schienen, wurden von anderen Zeugen im Laufe der fünf Verhandlungstage relativiert oder widerlegt.
Eine Entwicklung, der auch der Ankläger, Oberstaatsanwalt Robert Riffl von der Wirtschaftsund Korruptionsstaatsanwaltschaft, Rechnung tragen musste: Er zog in seinem Plädoyer den Vorwurf des Amtsmissbrauchs zurück. Der Schöffensenat unter Richterin Sanin folgte dann der Argumentation des Verteidigers Klaus Mikosch und sprach dessen Mandanten frei.
Da weder Staatsanwalt noch Verteidigung eine Erklärung abgegeben haben, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Für den Sportfunktionär ist das Thema mit dem gestrigen Freispruch aber noch nicht beendet. Die Anklage wirft ihm noch Untreue und Abgabenhinterziehung vor.