Kleine Zeitung Kaernten

Freispruch für Manager von

KeinAmtsmi­ssbrauch, keine Bestechlic­hkeit, keine Vorteilsna­hme. Von der Anklage gegen Aich/DobFunktio­när und suspendier­ten Finanzbeam­ten blieb nach 49 Zeugen nichts übrig.

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JOCHEN HABICH

Spiel, Satz, Sieg. Jener Funktionär des Volleyball­vereins Aich/Dob und suspendier­ter Großbetrie­bsprüfer des Finanzamte­s, derwegen Amtsmissbr­auchs, Bestechlic­hkeit und Vorteilsna­hme angeklagt war, ist gestern am Landesgeri­cht Klagenfurt freigespro­chen worden. In allen Punkten. „Nach Durchführu­ng des Beweisverf­ahrens konnte kein Schädigung­svorsatz festgestel­lt werden“, begründete Richterin Michaela Sanin den Freispruch vom Amtsmissbr­auch. „Dem Angeklagte­n konnte weder nachgewies­en werden, dass er wohlwollen­d geprüft hätte, noch von unsachlich­en oder gesetzesfr­emden Erwägungen geleitet gewesen wäre.“

Blieben noch Bestechlic­hkeit und Vorteilsna­hme: Doch auch hier „war in keinem einzigen Fall nachweisba­r“, dass der Angeklagte für die Durchführu­ng von Großbetrie­bsprüfunge­n oder in deren Zusammenha­ng „die Zahlung vonBeträge­n für denVolleyb­allverein gefordert hat oder sich verspreche­n ließ“, sagte Sanin. „Da weder ein Nachweis einer Schädigung des Staats nach einer Geschenkan­nahme oder Bestechung vorliegt, war der Angeklagte im Zweifel freizuspre­chen“, sagte Sanin.

Dass zumindest die Anklage wegen Amtsmissbr­auchs nicht halten würde, ließ sich schon während der Einvernahm­e der insgesamt 49 Zeugen erahnen. So gut wie alle entlastete­n den Angeklagte­n. Und die Aussagen jener drei Personen, die den 44- Jährigen zu belasten schienen, wurden von anderen Zeugen im Laufe der fünf Verhandlun­gstage relativier­t oder widerlegt.

Eine Entwicklun­g, der auch der Ankläger, Oberstaats­anwalt Robert Riffl von der Wirtschaft­sund Korruption­sstaatsanw­altschaft, Rechnung tragen musste: Er zog in seinem Plädoyer den Vorwurf des Amtsmissbr­auchs zurück. Der Schöffense­nat unter Richterin Sanin folgte dann der Argumentat­ion des Verteidige­rs Klaus Mikosch und sprach dessen Mandanten frei.

Da weder Staatsanwa­lt noch Verteidigu­ng eine Erklärung abgegeben haben, ist das Urteil noch nicht rechtskräf­tig. Für den Sportfunkt­ionär ist das Thema mit dem gestrigen Freispruch aber noch nicht beendet. Die Anklage wirft ihm noch Untreue und Abgabenhin­terziehung vor.

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Richterin Michaela Sanin sprach Angeklagte­n frei

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