Undurchsichtige Tarife
Jetzt kommt endlich die heiß ersehnteUrlaubszeit und viele werden in ihrer Traumdestination wieder mit einem Mietwagen unterwegs sein. Damit aber der Traumurlaub nicht zum Albtraum wird, gilt es bei der Anmietung des Urlaubsgefährts einige wichtige Dinge zu beachten. Der wichtigste Ratschlag gleich vorweg: Wer sich für den genauen Check und die Übernahme des Autos nicht genügend Zeit nimmt, kann das später bitter bereuen. „Wer schnell und unüberlegt mietet, mietet schlecht!“, kann man in Abwandlung eines bekannten Sprichwortes sagen.
Tarife, versteckte Extrakosten und rätselhafte Bedingungen – bei der Buchung von Mietwagen sollte man Vorsicht walten lassen und sich genau informieren. Um böse Überra-
Undurchsichtige
zu vermeiden, haben ÖAMTC-Touristik und die Juristen des Verkehrsklubs wichtige Tipps für Mietwagenfahrer zusammengestellt:
lesen, Leistungen checken: Vor der Buchung sollte man die Geschäftsbedingungen und den Versicherungsschutz prüfen. So kann schon im Vorhinein eingeschätzt werden, obZusatzkosten anfallen – wie beispielsweise für Kindersitze, Navigationsgeräte oder ob ein Aufschlag für junge Lenker unter 25 Jahren verlangt wird, was bei vielen Firmen vorkommt.
prüfen: „Bei der Haftpflichtversicherung sollte darauf geachtet werden, wie hoch die Deckungssumme ist“, rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. „Denn reicht diese Summe im Schadensfall nicht aus,
Geschäftsbedingungen
Versicherungsschutz
haftet man mit dem Privatvermögen. Als Faustregel gilt: Die Haftpflicht-Deckungssumme sollte bei mindestens zwei Millionen Euro liegen.“Bei Mietwagen ist generell eine VollkaskoVersicherung empfehlenswert und sollte extra abgeschlossen werden.
Mängel dokumentieren: „Bei der Übernahme des Autos muss gründlich auf sichtbare Mängel geachtet werden – dabei auch Reifen und Felgen nicht vergessen“, so die Expertin weiter. „Etwaige Problemstellen sollte man sich vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen. Bestenfalls macht man gleich Fotos zur Dokumentation.“Denn nachträgliche Reklamationen können teuer werden.
beachten: „Jedes Land hat seine gesetzlich gereschungen
Fahrzeug kontrollieren,
Mitführpflichten
gelten Mitführpflichten für Kraftfahrzeuge – diese gelten auch für Mietwagen. Man sollte sich allerdings nicht blind auf den Anbieter verlassen, wichtige Utensilien könnten fehlen“, warnt ÖAMTC-Expertin Pronebner. Wird bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass etwas fehlt, wird nämlich der Lenker bestraft; dass die Verleihfirma den Wagen so übergeben habe, wird nicht als strafbefreiend akzeptiert.
kontrollieren: Manche Mietwagenfirmen lassen sich vertraglich bestätigen, dass Verkehrsstrafen oder nicht bezahlte Parkgebühren automatisch von der Kreditkarte des Mieters abgebucht werden. Das heißt, man muss auch noch im Nachhinein kontrollieren, ob Abbuchungen erfolgen.
Kreditkartenabrechnung