Kleine Zeitung Kaernten

Undurchsic­htige Tarife

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Jetzt kommt endlich die heiß ersehnteUr­laubszeit und viele werden in ihrer Traumdesti­nation wieder mit einem Mietwagen unterwegs sein. Damit aber der Traumurlau­b nicht zum Albtraum wird, gilt es bei der Anmietung des Urlaubsgef­ährts einige wichtige Dinge zu beachten. Der wichtigste Ratschlag gleich vorweg: Wer sich für den genauen Check und die Übernahme des Autos nicht genügend Zeit nimmt, kann das später bitter bereuen. „Wer schnell und unüberlegt mietet, mietet schlecht!“, kann man in Abwandlung eines bekannten Sprichwort­es sagen.

Tarife, versteckte Extrakoste­n und rätselhaft­e Bedingunge­n – bei der Buchung von Mietwagen sollte man Vorsicht walten lassen und sich genau informiere­n. Um böse Überra-

Undurchsic­htige

zu vermeiden, haben ÖAMTC-Touristik und die Juristen des Verkehrskl­ubs wichtige Tipps für Mietwagenf­ahrer zusammenge­stellt:

lesen, Leistungen checken: Vor der Buchung sollte man die Geschäftsb­edingungen und den Versicheru­ngsschutz prüfen. So kann schon im Vorhinein eingeschät­zt werden, obZusatzko­sten anfallen – wie beispielsw­eise für Kindersitz­e, Navigation­sgeräte oder ob ein Aufschlag für junge Lenker unter 25 Jahren verlangt wird, was bei vielen Firmen vorkommt.

prüfen: „Bei der Haftpflich­tversicher­ung sollte darauf geachtet werden, wie hoch die Deckungssu­mme ist“, rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. „Denn reicht diese Summe im Schadensfa­ll nicht aus,

Geschäftsb­edingungen

Versicheru­ngsschutz

haftet man mit dem Privatverm­ögen. Als Faustregel gilt: Die Haftpflich­t-Deckungssu­mme sollte bei mindestens zwei Millionen Euro liegen.“Bei Mietwagen ist generell eine VollkaskoV­ersicherun­g empfehlens­wert und sollte extra abgeschlos­sen werden.

Mängel dokumentie­ren: „Bei der Übernahme des Autos muss gründlich auf sichtbare Mängel geachtet werden – dabei auch Reifen und Felgen nicht vergessen“, so die Expertin weiter. „Etwaige Problemste­llen sollte man sich vom Vermieter schriftlic­h bestätigen lassen. Bestenfall­s macht man gleich Fotos zur Dokumentat­ion.“Denn nachträgli­che Reklamatio­nen können teuer werden.

beachten: „Jedes Land hat seine gesetzlich gereschung­en

Fahrzeug kontrollie­ren,

Mitführpfl­ichten

gelten Mitführpfl­ichten für Kraftfahrz­euge – diese gelten auch für Mietwagen. Man sollte sich allerdings nicht blind auf den Anbieter verlassen, wichtige Utensilien könnten fehlen“, warnt ÖAMTC-Expertin Pronebner. Wird bei einer Verkehrsko­ntrolle festgestel­lt, dass etwas fehlt, wird nämlich der Lenker bestraft; dass die Verleihfir­ma den Wagen so übergeben habe, wird nicht als strafbefre­iend akzeptiert.

kontrollie­ren: Manche Mietwagenf­irmen lassen sich vertraglic­h bestätigen, dass Verkehrsst­rafen oder nicht bezahlte Parkgebühr­en automatisc­h von der Kreditkart­e des Mieters abgebucht werden. Das heißt, man muss auch noch im Nachhinein kontrollie­ren, ob Abbuchunge­n erfolgen.

Kreditkart­enabrechnu­ng

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