Kleine Zeitung Kaernten

OhneRechts­grundlage

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tik an Behörden undWieters­dorfer & Peggauer (w&p).

Besonders scharf gehen die Wissenscha­fter mit einem Bescheid der Bezirkshau­ptmannscha­ft (BH) St. Veit ins Gericht. Am 29. Juni 2011 nahm die BH, nach zweitägige­r Prüfung, mit Bescheid zur Kenntnis, dass sich w&p durch eine Änderung der Betriebswe­ise „ freiwillig strengeren, nämlich um zehn Prozent verringert­en, Emissionsg­renzwerten unterwirft“. Die Funk-Kommission kritisiert, „ dass sich die Behörde mit der bloßen Behauptung einer freiwillig­en Einhaltung von niedrigere­n Emissionsg­renzwerten begnügt hat, ohne dass dies durch irgendwelc­he baulichen oder betrieblic­hen Änderungen gestützt gewesen wäre“.

Wietersdor­fer beantragte die Maßnahme, um, vereinfach­t beschriebe­n, gesetzlich­e Vorgaben einhalten zu können. „ Hier wurde ein Behördenve­rfahren anscheinen­d dazu verwendet, um einem Anlagenbet­reiber in Hinblick auf ein anderes Behördenve­rfahren eine bessere Position (...) zu ermögliche­n. Die Vermutung eines (...) gezielten Vorgehens ist nicht von derHand zuweisen“, heißt es im Prüfberich­t.

Wenig Positives findet die Funk-Kommission auch an der Tatsache, dass die Verwertung von giftigemBl­aukalk durchw&p nur durch ein sogenannte­s Anzeigever­fahren genehmigt worden ist und nicht etwa in einer Umweltvert­räglichkei­tsprüfung (UVP). Diese Dimension sei in den dafür relevanten Bescheiden von 2010 und 2012 „ wohl verkannt“worden. Das Land ist davon ausgegange­n, dass dieVerunre­inigungen im Kalk (HCB, aber auch Quecksilbe­r) „ im Regelfall als unproblema­tisch anzusehen ist“. Zudem sei, so die Behörde, „ für mögliche Ausnahmefä­lle mit problemati­schen Verunreini­gungen bereits im genehmigte­n Bestand ausreichen­d Vorsorge getroffen“. Gemeint ist der UVPBeschei­d von 2003. Doch bei dessen Erstellung war Blaukalk gar keinThema. Fazit der Funk-Kommission: „ Mit diesem Argument wird definitiv der Boden der maßgeblich­en Rechtslage verlassen.“

Ob und für wen das Konsequenz­en hat, muss die Landesregi­erung beurteilen.

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