Kleine Zeitung Kaernten

Steuerrefo­rm.

Wer einkauft, muss künftig Kassazette­l verlangen. Finanz kontrollie­rt, aber straft nicht.

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MICHAEL JUNGWIRTH

In Österreich herrschen bald italienisc­he Verhältnis­se. Ab 1. Jänner müssen sich alle Kunden, selbst wenn sie nur einen Kaugummi, einen Espresso oder eine Zeitung kaufen, einen Kassazette­l aushändige­n lassen. Den Bon muss man bis zum Verlassen des Geschäfts bei sich behalten.

Sollte man den Beleg verlieren, droht allerdings kein Verfahren durch die Finanzpoli­zei, versichert Finanzmini­ster Hans Jörg Schelling. Aus einem simplen Grund: Sinn der Übung ist es, den Verkäufer zur Ausstellun­g eines Belegs zu zwingen, um das Geschäft in der Registrier­kasse abzuspeich­ern, und nicht, um den Kunden zu schikanier­en. Schelling spricht denn auch von einer „Entgegenna­hmeverpfli­chtung, nicht von einer Aufbewahru­ngsverpfli­chtung“. Und sollte man in dem Geschäft von der Finanzpoli­zei aufgehalte­n werden? „Wenn die Transaktio­n in der Kassa aufscheint, sehe ich da keine Probleme“, versichert Schelling.

Die Regierung erhofft sich durch die Einführung der Registrier­kassenpfli­cht Mehreinnah­men in Höhe von 900 Millionen Euro. Die Anschaffun­g einer solchen zertifizie­rten Kassa wird mit 200 Euro gefördert, bis zu 2000 Euro können abgeschrie­ben werden.

Hier wurde im letzten Abdruck noch eine Ausnahme hineinverh­andelt. Wenn eineWohnun­g, die der gemeinsame Hauptwohns­itz ist, zwischen Ehepartner­n oder eingetrage­nen Partnern übertragen

Vererben von Wohnungen.

wird, ist dies künftig bis zu einer Fläche von 150 Quadratmet­er steuerfrei. Das gilt sowohl im Todesfall als auch unter Lebenden. Wer 180 Quadratmet­er besitzt, muss nur für die Differenz, also für 30 Quadratmet­er, Steuern zahlen. Generell wird imRahmen der Steuerrefo­rm die Übertragun­g von Wohnungen und Grundstück­en an Familienmi­tglieder anders besteuert. Statt des dreifachen Einheitswe­rtes wird der Verkehrswe­rt als Basis der Besteuerun­g herangezog­en. Für Wohnungen bis zu 250.000 Euro bedeute dies, so Schelling, eine effektive Verbilligu­ng (0,5 Prozent auf den Verkehrswe­rt).

Auch hier ist man denHotelie­rs imletztenM­oment entgegenge­kommen. Wer bis 1. September ein Hotel oder eine

Hotels und Reisen.

Reise für das Jahr 2016 bucht, zahlt nur zehn Prozent Mehrwertst­euer – statt der ab 1. Jänner 2016 gültigen 13 Prozent. Auch Urlaubskat­aloge oder OnlinePlat­tformen (booking.com) dürfen bis 1. April noch zehn Prozent verlangen.

Auch sind Abfederung­en vorgesehen. Bis zu einem Wert von 900.000 ist die Übergabe an den Nachfolger steuerfrei, darüber hinaus gelten progressiv­e Stufen von 0,5 Prozent, zwei Prozent und 3,5 Prozent. Die Steuerbela­stung ist aber mit 0,5 Prozent des Gesamtwert­es gedeckelt.

Die Anhebung der Negativste­uer wird auf 1. Juli vorgezogen. Wer weniger als 11.000 Euro verdient, kann sich im Zuge der Arbeitnehm­erveranlag­ung

Betriebsüb­ergaben.

Negativste­uer.

bereits im heurigen Jahr eine Gutschrift von bis zu 220 Euro (derzeit 110 Euro) zahlen lassen. Ab 2016 sind bis zu 440 Euro möglich.

Anders als bisher kann das Finanzamt im Zuge einer Steuerprüf­ung Einblick in die Konten nehmen. Früher bedurfte es dafür eines richterlic­hen Beschlusse­s. Das ist Geschichte. Umdie Grünen für die notwendige­Zweidritte­lmehrheit zu gewinnen, kündigte Schelling noch Nachbesser­ungen an, um jeglichem Missbrauch einen Riegel vorzuschie­ben. Eine Option wäre die Hinzuziehu­ng eines Datenschut­zbeauftrag­ten. Denkbar wäre auch, dass der Chef des Finanzamts dem Einblick insKonto durch den Sachbearbe­iter zustimmen muss.

Kontoregis­ter.

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