„Sexualerziehungdarf nichtverstaatlichtwerden“
Eltern protestieren gegen Erlass zur Sexualerziehung an Schulen. Familienministerin Karmasin gegen Verstaatlichung von Aufklärung.
Der geplante neue Grundsatzerlass von Unterrichtsministerin Gabriele Heinisch-Hosek zur Sexualerziehung sorgt fürAufregung. Der derzeit vorliegende Erlass stammt aus dem Jahr 1990. Der Stellenwert des Elternhauses war in diesem Erlass noch unbestritten: „In einer Elternversammlung ist vor allem in der Grundschule die Sexualerziehung in Elternhaus und Schule aufeinander abzustimmen. Die Aussprache mit den Eltern hat im Rahmen einer Klassenelternberatung stattzufinden.“
Eine verpflichtende Einbindung der Eltern sieht der neue Erlass allerdings nicht mehr vor. Eine solche Einbindung fordert aber der Familienverband wie auch Familienministerin Sophie Karmasin. Sie kritisiert vor allem auch die Vorgehensweise von Heinisch-Hosek. „Sie war mit dem kurzen Zeitraum zur Stellungnahme nicht klug. Das
WIEN.
schürt Ängste“, fordert sie einen Neustart.
Täglich erhält Karmasin Briefe, Mails und Anrufe verärgerter Eltern. Sie könne, sagt sie, diesen Ärger nachvollziehen. „Erziehung und natürlich auch Sexualerziehung sindVerantwortung der Eltern und dürfen nicht in die Institution ausgelagert werden. Es darf keineVerstaatlichung der Sexualerziehung geben.“
Auf Kritik stößt auch, dass der Begriff „Familie“keinen Stellenwert mehr hat und es nicht Aufgabe der Schule sein soll, eine bestimmte Wertehaltung zu vermitteln. Im Unterrichtsministerium wird wiederum auf dieNotwendigkeit eines neuen Erlasses verwiesen. Aufgrund der Vielfalt an Familienbildern könne nicht eine einzige Wertehaltung vermittelt werden. Es würden aber die eingegangenen Stellungnahmen noch berücksichtigt.
CARINA KERSCHBAUMER