Die Büchse
Nur damit wir uns nicht falsch verstehen: Der Mut von Manuel Schüttengruber, imSpielbericht seinen Ausschluss für Martin Hinteregger als Irrtum zu klassifizieren, gehört beklatscht.
Das Problem: Schüttengruber tat dies, nachdem er mehrereWiederholungen der SzeneimVideogesehenhatte. Der Videobeweis ist also plötzlich erlaubt. Denn erst sein im Bericht eingestandener Irrtum ermöglichte den Freispruch von Hinteregger. Dass Salzburg nun mit seinem Kapitän in Graz gegen Sturm antreten kann, ist dabei nur der aktuelle Aspekt.
Viel wesentlicher ist die Frage, ob die Bundesliga mit dieser auf den ersten Blick salomonischen Lösung nicht die Büchse der Pandora geöffnet hat, einen Präzedenzfall hat sie damit jedenfalls geschaffen.
Bisher waren SchiedsrichterentscheidungenTatsachen. Das stimmt nun nicht mehr. Der Videobeweis kommt durch die Hintertür. Nur – wo ist die Grenze, wenn ein Schiedsrichter seinen Fehler eingesteht? Bei ungerechtfertigten Roten Karten? Bei ungerechtfertigten Gelben Karten? Oder gar bei Phantom-Toren, bei falschen Abseits-Entscheidungen? andoras Büchse ist geöffnet – jetzt heißt es, raschestmöglich Klarheit schaffen, was nun folgt.
Es geht um nichts weniger als die Zukunft des Spiels.
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