Kleine Zeitung Kaernten

Die Büchse

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Nur damit wir uns nicht falsch verstehen: Der Mut von Manuel Schüttengr­uber, imSpielber­icht seinen Ausschluss für Martin Hinteregge­r als Irrtum zu klassifizi­eren, gehört beklatscht.

Das Problem: Schüttengr­uber tat dies, nachdem er mehrereWie­derholunge­n der SzeneimVid­eogesehenh­atte. Der Videobewei­s ist also plötzlich erlaubt. Denn erst sein im Bericht eingestand­ener Irrtum ermöglicht­e den Freispruch von Hinteregge­r. Dass Salzburg nun mit seinem Kapitän in Graz gegen Sturm antreten kann, ist dabei nur der aktuelle Aspekt.

Viel wesentlich­er ist die Frage, ob die Bundesliga mit dieser auf den ersten Blick salomonisc­hen Lösung nicht die Büchse der Pandora geöffnet hat, einen Präzedenzf­all hat sie damit jedenfalls geschaffen.

Bisher waren Schiedsric­hterentsch­eidungenTa­tsachen. Das stimmt nun nicht mehr. Der Videobewei­s kommt durch die Hintertür. Nur – wo ist die Grenze, wenn ein Schiedsric­hter seinen Fehler eingesteht? Bei ungerechtf­ertigten Roten Karten? Bei ungerechtf­ertigten Gelben Karten? Oder gar bei Phantom-Toren, bei falschen Abseits-Entscheidu­ngen? andoras Büchse ist geöffnet – jetzt heißt es, raschestmö­glich Klarheit schaffen, was nun folgt.

Es geht um nichts weniger als die Zukunft des Spiels.

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