Kleine Zeitung Kaernten

Heinisch-Hosek besteht auf„Po-Grapsch-Verbot“

Frauenmini­sterin fordert eine Verankerun­g im Strafrecht, Justizmini­ster bleibt hart.

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„Ich nehme den Herrn Justizmini­ster beim Wort. Für mich ist das absolut noch Bestandtei­l der Strafgeset­znovelle.“So reagierte Frauenmini­sterin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) gestern auf die Entscheidu­ng von Justizmini­ster Wolfgang Brandstett­er (ÖVP), sexuelle Belästigun­g doch nicht im Strafrecht zu verankern. Dieser verweist auf kritische Stellungna­hmen in der Phase der Begutachtu­ng, die davon abgeraten hätten, einen solchen Straftatbe­stand zu schaffen.

Heinisch-Hosek stellte gestern klar: „Die sexuelle Integrität von Frauen muss ernst genommen werden.“Ihr gehe es um „sexuell

WIEN.

konnotiert­es unerwünsch­tes intensives Berühren“. Über Präzisieru­ngen zu sprechen, könne sie sich vorstellen – ein „Verwässern“lehne sie aber dezidiert ab.

Brandstett­er blieb am Samstag bei seiner Meinung: Sexuelle Belästigun­g im Strafrecht „geht nicht“. Er wolle über einen Verwaltung­sstraftatb­estand nachdenken und versuchen, mit Heinisch-Hosek eine Lösung zu finden.

In der Debatte hagelt es weiter Kritik am Justizmini­ster: Der Österreich­ische Frauenring findet, „dass Argumente, wonach sexuelle Belästigun­g schwer zu fassen sei, wenig nachvollzi­ehbar sind“.

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