Heinisch-Hosek besteht auf„Po-Grapsch-Verbot“
Frauenministerin fordert eine Verankerung im Strafrecht, Justizminister bleibt hart.
„Ich nehme den Herrn Justizminister beim Wort. Für mich ist das absolut noch Bestandteil der Strafgesetznovelle.“So reagierte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) gestern auf die Entscheidung von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP), sexuelle Belästigung doch nicht im Strafrecht zu verankern. Dieser verweist auf kritische Stellungnahmen in der Phase der Begutachtung, die davon abgeraten hätten, einen solchen Straftatbestand zu schaffen.
Heinisch-Hosek stellte gestern klar: „Die sexuelle Integrität von Frauen muss ernst genommen werden.“Ihr gehe es um „sexuell
WIEN.
konnotiertes unerwünschtes intensives Berühren“. Über Präzisierungen zu sprechen, könne sie sich vorstellen – ein „Verwässern“lehne sie aber dezidiert ab.
Brandstetter blieb am Samstag bei seiner Meinung: Sexuelle Belästigung im Strafrecht „geht nicht“. Er wolle über einen Verwaltungsstraftatbestand nachdenken und versuchen, mit Heinisch-Hosek eine Lösung zu finden.
In der Debatte hagelt es weiter Kritik am Justizminister: Der Österreichische Frauenring findet, „dass Argumente, wonach sexuelle Belästigung schwer zu fassen sei, wenig nachvollziehbar sind“.