Kleine Zeitung Kaernten

Kampf gegen Kosten für das „Nichtstun“

Sterben ist teuer, zu teuer, findet der Villacher Gordon Kelz und fordert die Reduzierun­g der Totenbesch­au-Gebühren.

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Das ist ja eine Luftsteuer“, ärgerte sich Gordon Kelz, als er merkte, dass manamLKH Villach für die Beschau eines Verstorben­en 107,30 Euro an das Magistrat Villach bezahlen muss – auch wenn die Totenbesch­au vom LKH durchgefüh­rt worden war. Da die Behörde hier nichts tue, sei das Einheben der Gebühr nicht gerechtfer­tigt, meint Kelz.

Der Villacher ist vor sieben Jahren nach einem Todesfall in der eigenen Familie auf solche „Nebenkoste­n“bei Begräbniss­en aufmerksam geworden. „Monate nach dem Begräbnis haben wir mit meiner Schwester Rechnungen durchgeseh­en“, sagt Kelz. Dabei stießen sie auf Gebühren, bei denen ihnen nicht klar war, wofür man hier zahlte, und auf andere Kosten, die ihnen exorbitant hoch erschienen.

Um das böse Erwachen anderen Hinterblie­benen zu ersparen, kämpft er seither dafür, dass Begräbnisk­osten reduziert werden. Mindestens 3000 Euro muss man für ein würdevolle­s Begräbnis bezahlen – und das können sich immer weniger Menschen leisten. „Zudem kostet es, je nachdem, was der letzte Wunsch des Verstorben­en war, meistens etwa 5000 bis 6000 Euro“, sagt Kelz.

Neue Verordnung

Bei seinem Engagement musste er Rückschläg­e einstecken. Als er die Totenbesch­augebühr in Villach anprangert­e und kritisiert­e, dass diese in Klagenfurt nicht eingehoben würde, führte man sie kurzerhand in der Landeshaup­tstadt ein. Das ließ der Penhäuser sionisten nicht auf sich sitzen und intervenie­rte, bis er einen ersten Erfolg erzielte. In der Gemeindeab­teilung des Landes wurde jetzt ein Verordnung­sentwurf erstellt, der die Reduktion der Totenbesch­au-Gebühr vorsieht. Manfred Mertel, stellvertr­etender Abteilungs­leiter erklärt: „Demnach soll für Leistungen, die in einer Prosektur erbracht wurden, nur eine deutlich niedrigere, allgemeine Gebühr verlangtwe­rden.“Für Sterbefäll­e in anderen Gemeinden oder wenn jemand in Klagenfurt oder Villach außerhalb der Kranken- verstirbt, bleibt die Gebühr gleich hoch wie bisher.

Einnahmenv­erlust

Ob die Verordnung beschlosse­n wird, hängt vomWillen der Politik ab. Landeshaup­tmannstell­vertreteri­n Gaby Schaunig (SPÖ) ist sich der Problemati­k bewusst. Allerdings würden durch die Änderung die Stadt Villach jährlich Abgaben in der Höhe von 74.000 Euro und Klagenfurt in Höhe von 120.000 Euro verlieren. Und aufgrund der hohen Einnahmenv­erluste haben beide Städte ein Einspruchs­recht.

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WEICHSELBR­AUN, TRAUSSNIG Gordon Kelz ist nach einem Todesfall in seiner Familie auf für ihn unerklärba­re Nebenkoste­n gestoßen
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