Kampf gegen Kosten für das „Nichtstun“
Sterben ist teuer, zu teuer, findet der Villacher Gordon Kelz und fordert die Reduzierung der Totenbeschau-Gebühren.
Das ist ja eine Luftsteuer“, ärgerte sich Gordon Kelz, als er merkte, dass manamLKH Villach für die Beschau eines Verstorbenen 107,30 Euro an das Magistrat Villach bezahlen muss – auch wenn die Totenbeschau vom LKH durchgeführt worden war. Da die Behörde hier nichts tue, sei das Einheben der Gebühr nicht gerechtfertigt, meint Kelz.
Der Villacher ist vor sieben Jahren nach einem Todesfall in der eigenen Familie auf solche „Nebenkosten“bei Begräbnissen aufmerksam geworden. „Monate nach dem Begräbnis haben wir mit meiner Schwester Rechnungen durchgesehen“, sagt Kelz. Dabei stießen sie auf Gebühren, bei denen ihnen nicht klar war, wofür man hier zahlte, und auf andere Kosten, die ihnen exorbitant hoch erschienen.
Um das böse Erwachen anderen Hinterbliebenen zu ersparen, kämpft er seither dafür, dass Begräbniskosten reduziert werden. Mindestens 3000 Euro muss man für ein würdevolles Begräbnis bezahlen – und das können sich immer weniger Menschen leisten. „Zudem kostet es, je nachdem, was der letzte Wunsch des Verstorbenen war, meistens etwa 5000 bis 6000 Euro“, sagt Kelz.
Neue Verordnung
Bei seinem Engagement musste er Rückschläge einstecken. Als er die Totenbeschaugebühr in Villach anprangerte und kritisierte, dass diese in Klagenfurt nicht eingehoben würde, führte man sie kurzerhand in der Landeshauptstadt ein. Das ließ der Penhäuser sionisten nicht auf sich sitzen und intervenierte, bis er einen ersten Erfolg erzielte. In der Gemeindeabteilung des Landes wurde jetzt ein Verordnungsentwurf erstellt, der die Reduktion der Totenbeschau-Gebühr vorsieht. Manfred Mertel, stellvertretender Abteilungsleiter erklärt: „Demnach soll für Leistungen, die in einer Prosektur erbracht wurden, nur eine deutlich niedrigere, allgemeine Gebühr verlangtwerden.“Für Sterbefälle in anderen Gemeinden oder wenn jemand in Klagenfurt oder Villach außerhalb der Kranken- verstirbt, bleibt die Gebühr gleich hoch wie bisher.
Einnahmenverlust
Ob die Verordnung beschlossen wird, hängt vomWillen der Politik ab. Landeshauptmannstellvertreterin Gaby Schaunig (SPÖ) ist sich der Problematik bewusst. Allerdings würden durch die Änderung die Stadt Villach jährlich Abgaben in der Höhe von 74.000 Euro und Klagenfurt in Höhe von 120.000 Euro verlieren. Und aufgrund der hohen Einnahmenverluste haben beide Städte ein Einspruchsrecht.