FürTerror-Tourismus „
Auch das Hinfahren und das Unterstützender terroristischen Vereinigung
reichen.“kann
den. Die gebürtigen Tschetschenen erhielten Freiheitsstrafen, die mitAusnahme eines zumTatzeitpunkt erst 17-Jährigen ausschließlich unbedingt ausgesprochen wurden und sich zwischen 19 Monaten und drei Jahren bewegen. Der Jüngste – er ist mittlerweile 18 Jahre alt – kam mit einem Jahr bedingt davon. Ihm wurde die Weisung erteilt, sich einer Psychotherapie zu unterziehen und seine Berufsausbildung fortzusetzen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Urteilsbegründung
Wie der vorsitzende Richter Andreas Hautz in seiner ausführlichen Urteilsbegründung darlegte, hatte der Schöffensenat keinen Zweifel, dass sich sämtliche zehn Angeklagte, wenn schon nicht am bewaffneten Kampf, so zumindest an Unterstützungshandlungen zugunsten des „Islamischen Staats“hatten beteiligen wollen. Damit sei auch derTatbestand der kriminellen Vereinigung erfüllt. „Auch das Hinfahren und Unterstützen der terroristischen Vereinigung kann reichen“, stellte Hautz fest. Die Angeklagten hätten den IS „wissentlich in der Gruppenmoral und in der Bereitschaft bestärkt, weitere Richter Andreas Hautz, bei der Urteilsverkündung terroristische Straftaten zu begehen“. Der Vorsitzende bescheinigte den zehn Angeklagten, „geradezu die Absicht“gehabt zu haben, „terroristische Ziele zu fördern“.
Aus generalpräventiven Gründen sei in diesem Fall kein Platz für eine bedingte oder teilbedingte Strafnachsicht, befand das Gericht abschließend.