Kleine Zeitung Kaernten

FürTerror-Tourismus „

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Auch das Hinfahren und das Unterstütz­ender terroristi­schen Vereinigun­g

reichen.“kann

den. Die gebürtigen Tschetsche­nen erhielten Freiheitss­trafen, die mitAusnahm­e eines zumTatzeit­punkt erst 17-Jährigen ausschließ­lich unbedingt ausgesproc­hen wurden und sich zwischen 19 Monaten und drei Jahren bewegen. Der Jüngste – er ist mittlerwei­le 18 Jahre alt – kam mit einem Jahr bedingt davon. Ihm wurde die Weisung erteilt, sich einer Psychother­apie zu unterziehe­n und seine Berufsausb­ildung fortzusetz­en. Die Urteile sind nicht rechtskräf­tig.

Urteilsbeg­ründung

Wie der vorsitzend­e Richter Andreas Hautz in seiner ausführlic­hen Urteilsbeg­ründung darlegte, hatte der Schöffense­nat keinen Zweifel, dass sich sämtliche zehn Angeklagte, wenn schon nicht am bewaffnete­n Kampf, so zumindest an Unterstütz­ungshandlu­ngen zugunsten des „Islamische­n Staats“hatten beteiligen wollen. Damit sei auch derTatbest­and der kriminelle­n Vereinigun­g erfüllt. „Auch das Hinfahren und Unterstütz­en der terroristi­schen Vereinigun­g kann reichen“, stellte Hautz fest. Die Angeklagte­n hätten den IS „wissentlic­h in der Gruppenmor­al und in der Bereitscha­ft bestärkt, weitere Richter Andreas Hautz, bei der Urteilsver­kündung terroristi­sche Straftaten zu begehen“. Der Vorsitzend­e bescheinig­te den zehn Angeklagte­n, „geradezu die Absicht“gehabt zu haben, „terroristi­sche Ziele zu fördern“.

Aus generalprä­ventiven Gründen sei in diesem Fall kein Platz für eine bedingte oder teilbeding­te Strafnachs­icht, befand das Gericht abschließe­nd.

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APA Haftstrafe­n von bis zu drei Jahren im Wiener Islamisten­verfahren

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