Kleine Zeitung Kaernten

Urteil im Tugçe-˘Prozess: Drei Jahre Freiheitss­trafe

Wegen Körperverl­etzung mit Todesfolge drei Jahre Jugendstra­fe für den 18-Jährigen Schläger verhängt.

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Im Prozess um den gewaltsame­n Tod der Lehramtsst­udentin Tugçe˘ Albayrak ist der Angeklagte Sanel M. zu drei Jahren Jugendstra­fe verurteilt worden. Das Darmstädte­r Landgerich­t verhängte die Strafe gestern gegen den 18-Jährigen wegen Körperverl­etzung mit Todesfolge. DieVerteid­igung hatte eine Bewährungs­strafe gefordert und kündigte Revision an.

Der 18-Jährige hatte gestanden, der 22-Jährigen im November vergangene­n Jahres auf dem Parkplatz eines Schnellres­taurants in Offenbach heftig ins Gesicht geschlagen zu haben. Die junge Frau stürzte und schlug mit demKopf hart auf den Boden auf. Daraufhin fiel sie in ein Koma und starb wenig später.

Der gewaltsame Tod von Tugçe˘ hatte deutschlan­dweit große Anteilnahm­e ausgelöst. Die Studentin soll vor der Tat in der Toilette des Restaurant­s zwei Mädchen vor dem Angeklagte­n beschützt haben. In dem Verfahren wurden mehr als 60 Zeugen vernommen, auch Freundinne­n von Tugçe˘ sowie Freunde von Sanel. Schnell wurde klar, dass sich beide Seiten vor dem Schlag gegenseiti­g übel beleidigt hatten.

Voraussetz­ungen dafür, dass eine Person zwischen 18 und 20 Jahren noch nach dem Jugendstra­frecht verurteilt wird, sind in Deutschlan­d eine jugendtypi­scheTat, die verzögerte Reife der Persönlich­keit des Angeklagte­n sowie die Feststellu­ng schädliche­r Neigungen. Sanel M. wurde schon viermal strafrecht­lich belangt, zweimal wegen Diebstahls, einmal wegen räuberisch­er Erpressung und einmal wegen gefährlich­er Körperverl­etzung, wofür er 2013 im Jugendarre­st saß.

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APA Der Fall Tugçe˘ rief große Bestürzung hervor

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