Urteil im Tugçe-˘Prozess: Drei Jahre Freiheitsstrafe
Wegen Körperverletzung mit Todesfolge drei Jahre Jugendstrafe für den 18-Jährigen Schläger verhängt.
Im Prozess um den gewaltsamen Tod der Lehramtsstudentin Tugçe˘ Albayrak ist der Angeklagte Sanel M. zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das Darmstädter Landgericht verhängte die Strafe gestern gegen den 18-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge. DieVerteidigung hatte eine Bewährungsstrafe gefordert und kündigte Revision an.
Der 18-Jährige hatte gestanden, der 22-Jährigen im November vergangenen Jahres auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in Offenbach heftig ins Gesicht geschlagen zu haben. Die junge Frau stürzte und schlug mit demKopf hart auf den Boden auf. Daraufhin fiel sie in ein Koma und starb wenig später.
Der gewaltsame Tod von Tugçe˘ hatte deutschlandweit große Anteilnahme ausgelöst. Die Studentin soll vor der Tat in der Toilette des Restaurants zwei Mädchen vor dem Angeklagten beschützt haben. In dem Verfahren wurden mehr als 60 Zeugen vernommen, auch Freundinnen von Tugçe˘ sowie Freunde von Sanel. Schnell wurde klar, dass sich beide Seiten vor dem Schlag gegenseitig übel beleidigt hatten.
Voraussetzungen dafür, dass eine Person zwischen 18 und 20 Jahren noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird, sind in Deutschland eine jugendtypischeTat, die verzögerte Reife der Persönlichkeit des Angeklagten sowie die Feststellung schädlicher Neigungen. Sanel M. wurde schon viermal strafrechtlich belangt, zweimal wegen Diebstahls, einmal wegen räuberischer Erpressung und einmal wegen gefährlicher Körperverletzung, wofür er 2013 im Jugendarrest saß.