Kleine Zeitung Kaernten

Sozialleis­tung erschwinde­lt: Mutter verurteilt

Flüchtling­e mit zehn Kindern machten falsche Angaben. Sie müssen alles zurückzahl­en.

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Wer unrechtmäß­ig Sozialleis­tungen kassiert, muss mit Konsequenz­en rechnen. Das zeigt der Fall einer Großfamili­e, die 2013 von Syrien nach Österreich geflüchtet ist. Der Vater hat die Staatsbürg­erschaften von Syrien und Bosnien-Herzegowin­a. Die Mutter (51) hat die Staatsbürg­erschaft von Bosnien-Herzegowin­a. Doch bei der Fremdenpol­izei hat die Familie die bosnischen Wurzeln verschwieg­en. „Sonst hätten sie wohl nach Bosnien müssen“, sagt Anwalt Peter Riedel. Durch die unvollstän­digen Angaben erhielten die Flüchtling­e schneller eine Aufenthalt­sgenehmigu­ng für Österreich. Mit

KLAGENFURT.

der Bewilligun­g bekamen die Eltern über einen Zeitraum von 14 Monaten Sozialleis­tungen laut Anklage imWert von 77.800 Euro. Darin enthalten waren unter anderem Krankenver­sicherung und Familienbe­ihilfe. „Die Familie hat zehn Kinder“, sagt Riedel. Wegen unrechtmäß­iger Inanspruch­nahme von Sozialleis­tungen wurden Vater und Mutter angeklagt, ebenso zwei Töchter (21 und 22), für die Sozialleis­tungen im Wert von je 12.000 Euro erbracht worden sind. Der Fall flog auf, weil der Vater Selbstanze­ige erstattet hat. Die Mutter wurde am Landesgeri­cht Klagenfurt zu zehn Monaten bedingter Haft verurwird teilt. Ihre Töchter zu je sechsMonat­en. Der Vater erschien nicht vor Gericht, er ist untergetau­cht. Mutter und Kinder leben mittlerwei­le in einem anderen Bundesland. „Die Frau muss alles zurückzahl­en“, sagt Flüchtling­sbeauftrag­te Barbara Payer. Zudem ein Asylaberke­nnungsverf­ahren eingeleite­t. Die Familie muss mit Abschiebun­g rechnen.

„Flüchtling­e, die ein laufendes Asylverfah­ren haben, bekommen im Gegensatz zu den Angeklagte­n keine Familienbe­ihilfe“, hält Payer fest. MANUELA KALSER

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