Sozialleistung erschwindelt: Mutter verurteilt
Flüchtlinge mit zehn Kindern machten falsche Angaben. Sie müssen alles zurückzahlen.
Wer unrechtmäßig Sozialleistungen kassiert, muss mit Konsequenzen rechnen. Das zeigt der Fall einer Großfamilie, die 2013 von Syrien nach Österreich geflüchtet ist. Der Vater hat die Staatsbürgerschaften von Syrien und Bosnien-Herzegowina. Die Mutter (51) hat die Staatsbürgerschaft von Bosnien-Herzegowina. Doch bei der Fremdenpolizei hat die Familie die bosnischen Wurzeln verschwiegen. „Sonst hätten sie wohl nach Bosnien müssen“, sagt Anwalt Peter Riedel. Durch die unvollständigen Angaben erhielten die Flüchtlinge schneller eine Aufenthaltsgenehmigung für Österreich. Mit
KLAGENFURT.
der Bewilligung bekamen die Eltern über einen Zeitraum von 14 Monaten Sozialleistungen laut Anklage imWert von 77.800 Euro. Darin enthalten waren unter anderem Krankenversicherung und Familienbeihilfe. „Die Familie hat zehn Kinder“, sagt Riedel. Wegen unrechtmäßiger Inanspruchnahme von Sozialleistungen wurden Vater und Mutter angeklagt, ebenso zwei Töchter (21 und 22), für die Sozialleistungen im Wert von je 12.000 Euro erbracht worden sind. Der Fall flog auf, weil der Vater Selbstanzeige erstattet hat. Die Mutter wurde am Landesgericht Klagenfurt zu zehn Monaten bedingter Haft verurwird teilt. Ihre Töchter zu je sechsMonaten. Der Vater erschien nicht vor Gericht, er ist untergetaucht. Mutter und Kinder leben mittlerweile in einem anderen Bundesland. „Die Frau muss alles zurückzahlen“, sagt Flüchtlingsbeauftragte Barbara Payer. Zudem ein Asylaberkennungsverfahren eingeleitet. Die Familie muss mit Abschiebung rechnen.
„Flüchtlinge, die ein laufendes Asylverfahren haben, bekommen im Gegensatz zu den Angeklagten keine Familienbeihilfe“, hält Payer fest. MANUELA KALSER