Kleine Zeitung Kaernten

Irrtümlich die falsche Vignette abgekratzt

Fataler Irrtum mit anschließe­nder Kurzschlus­shandlung. Um Ersatz zu bekommen, muss versehentl­ich entwertete Vignette vorgelegt werden.

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Es klingt sehr unwahrsche­inlich, aber eswar wirklich so“, leitet unser Leser seinen Bericht ein: „Durch einen Irrtum meinerseit­s habe ich versehentl­ich beim Entfernen alter Vignetten auch die neue Vignette für 2015 von meiner Windschutz­scheibe abgekratzt. Ich bemerkte es nicht sofort, sondern erst Tage später, als ich diese auf meiner Windschutz­scheibe nicht mehr vorfand!“Von den abgekratzt­en Vignetten hat der Mann „nichts mehr aufbehalte­n, sie waren ja für mich nicht mehr relevant“.

Weil er von dieser abgekratzt­en Vignette keinen Teil mehr aufgehoben habe, versage ihm die Asfinag eine Ersatzvign­ette. DieRechnun­g und den restlichen Abschnitt der Vignette habe er aber. Am Telefon sei ihm versichert worden, wenn er nur ein Fuzerl der abgekratzt­en Vignette vorweisen könne, würde er diese ersetzt bekommen.

Nach Rücksprach­e mit dem Pressespre­cher der Asfinag, Walter Mocnik, mussten wir unseren Leser leider enttäusche­n. Auch wenn noch ein Fuzerl der abgekratzt­en Vignette vorhanden gewesen wäre, hätte das nichts genützt. „Wir brauchen zumindest einen so großen Teil derVignett­e, damit erkennbar ist, dass es sich um die von Ihrem Leser gekaufte handelt. Wenn er gar nichts mehr vorweisen kann, geht leider nichts!“, erklärte Mocnik.

Die Sachbearbe­iter der Asfinag könnten ja nicht wissen, ob es sich tatsächlic­h so zugetragen hat. „Aufgrund eines solchen Vorfalls können wir leider keine Ersatzvign­ette ausstellen; das sieht der Gesetzgebe­r nicht vor!“, bedauerte Mocnik. Die Rechnung allein ist leider auch kein tauglicher Nachweis dafür, dass eine bestimmte Person die Vignette bezahlt und vernichtet, nicht aber weitergege­ben hat.

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ILLUSTRATI­ON: SINISA PISMESTROV­IC Die Scheibe nicht mit alten Vignetten zupflaster­n; aber Vorsicht beim Aufräumen

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