Nicht befördert: Polizist klagte Republik
Landesgericht Klagenfurt wies Klage ab, stellte Ex-Polizeichef aber schlechtes Zeugnis aus.
KLAGENFURT. Der Fall sorgte im Vorjahr für österreichweites Aufsehen: Ein Kärntner Polizist hat seinen Arbeitgeber, die Republik Österreich, geklagt. Der Beamte hatte sich im Jahr 2011 für den Posten des ersten Stellvertreters eine Polizeiinspektion beworben. Bei der Besetzung kamer allerdings nicht Zug. Er sei aus politischen Gründen übergangen worden, sagte der Polizist und zog vor Gericht.
Erfolglos, wie sich jetzt herausstellt. Das Landesgericht Klagen- furt hat die Klage abgewiesen. Vereinfachte Begründung: Bei der „erstinstanzlichen“Entscheidung in Kärnten, den Polizisten nicht zu befördern, habe es zwar Mängel gegeben. Doch nachdem der Akt nach Wien ins Innenministerium ging, sei dort eine nachvollziehbare, objektive Entscheidung – in dem Fall gegen den Kläger – getroffen worden.
Der zuständige Referatsleiter im Innenministerium konnte Richterin Daniela Bliem davon überzeugen, dass es keinerlei po- litischen Einfluss auf seine Entscheidung gegeben habe. „Wir werden das sehr ausführlich begründete Urteil analysieren und danach entscheiden, wie wirweiter vorgehen“, sagt der Anwalt des Polizisten, Wolfgang Kofler von der Kanzlei Juridicom.
Ausweichende Antworten
„Ich bin entsetzt und empört, wie fehlerhaft der damalige Landespolizeikommandant Wolfgang Rauchegger in dieser Angelegenheit agiert hat“, sagt Bruno Kelz, Vorsitzender der Polizeigewerkschaft Kärnten. Tatsächlich stellt Richterin Bliem dem nunmehrigen stellvertretenden Landespolizeidirektor Rauchegger kein gutes Zeugnis aus.
Dieser habe in seiner Zeugenaussage die an ihn gestellten Fragen hauptsächlich ausweichend beantwortet oder angegeben, sich an das genaue Zustandekommen der Entscheidung und selbst an wichtige Gespräche im Jahr 2011 nicht mehr erinnern zu können. JOCHEN HABICH