Kleine Zeitung Kaernten

„Gewähltes Angebot ist verpflicht­end“

Karl Maier ist zuständig für die schulische Tagesbetre­uung an Volksschul­en.

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Sie sind für die schulische Tagesbetre­uung verantwort­lich. Was ist damit genau gemeint?

Die schulische Tagesbetre­uung ist ein zusätzlich­es Angebot, sie ist eine Ergänzung des Schulkonze­ptes. Die Ganztagssc­hule in verschränk­ter und getrennter Form fällt darunter. Die Organisati­on basiert auf schulgeset­zlicher Grundlage. Beide Formen sind im Unterschie­d zum Hort Ganztagssc­hulformen. Der Hort hat mit schulische­r Tagesbetre­uung nichts zu tun.

Können Eltern wählen, wie oft ihr Kind in der schulische­n Tagesbetre­uung ist?

Bei der getrennten Form gibt es ein Anmeldepri­nzip, von einem bis fünf Tagen. Dieses Angebot

KARL MAIER:

MAIER:

muss.

Was können Eltern, die mit dem Nachmittag­sangebot nicht zufrieden sind, etwa weil ihr Kind stundenlan­g sitzen muss, tun?

Dafür ist die Schulleitu­ng verantwort­lich. Eine Interventi­on hat dort stattzufin­den, wo die Betreuung nicht qualifizie­rt stattfinde­t. Rückmeldun­gen sind auch an mich möglich.

MAIER:

ist dann verpflicht­end zu besuchen. Ein Beispiel: Wenn immer wieder Kinder fehlen, kriegt man keine zweite Mannschaft fürs Fußballspi­elen zusammen. Die verschränk­te Form ist die herkömmlic­he Form der Ganztagssc­hule – da ist es eher verständli­ch, warum das Kind anwesend sein

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PETER JUST Landesschu­linspektor Karl Maier

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