„Gewähltes Angebot ist verpflichtend“
Karl Maier ist zuständig für die schulische Tagesbetreuung an Volksschulen.
Sie sind für die schulische Tagesbetreuung verantwortlich. Was ist damit genau gemeint?
Die schulische Tagesbetreuung ist ein zusätzliches Angebot, sie ist eine Ergänzung des Schulkonzeptes. Die Ganztagsschule in verschränkter und getrennter Form fällt darunter. Die Organisation basiert auf schulgesetzlicher Grundlage. Beide Formen sind im Unterschied zum Hort Ganztagsschulformen. Der Hort hat mit schulischer Tagesbetreuung nichts zu tun.
Können Eltern wählen, wie oft ihr Kind in der schulischen Tagesbetreuung ist?
Bei der getrennten Form gibt es ein Anmeldeprinzip, von einem bis fünf Tagen. Dieses Angebot
KARL MAIER:
MAIER:
muss.
Was können Eltern, die mit dem Nachmittagsangebot nicht zufrieden sind, etwa weil ihr Kind stundenlang sitzen muss, tun?
Dafür ist die Schulleitung verantwortlich. Eine Intervention hat dort stattzufinden, wo die Betreuung nicht qualifiziert stattfindet. Rückmeldungen sind auch an mich möglich.
MAIER:
ist dann verpflichtend zu besuchen. Ein Beispiel: Wenn immer wieder Kinder fehlen, kriegt man keine zweite Mannschaft fürs Fußballspielen zusammen. Die verschränkte Form ist die herkömmliche Form der Ganztagsschule – da ist es eher verständlich, warum das Kind anwesend sein