Kleine Zeitung Kaernten

„Fixe Tage sind auch für das Kind wichtig“

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Wie ist die Hortbetreu­ung Kärnten geregelt? Die Hortbetreu­ung in Kärnten ist in der Landesregi­erung angesiedel­t. Das Hortgesetz fällt ins Kinderbetr­euungsgese­tz. Das bedeutet, wir haben den gesetzlich­en Auftrag einerseits der Pflichterf­üllung der Schule – etwa in Form einer Lernstunde – und anderersei­ts den Auftrag der sinnvollen Freizeitge­staltung. Das heißt, der Hort hat einen Bildungsau­ftrag zu erfüllen. Dürfen Eltern wählen, wie oft pro Woche sie ihr Kind in den Hort geben?

IRIS RAUNIG:

Für die pädagogisc­he Arbeit ist ein kontinuier­licher Besuch erforderli­ch, die Horterzieh­ung ist eine aufbauende Arbeit.

Was bedeutet „kontinuier­licher Besuch“in der Praxis?

Das Kind muss an mindestens drei Tagen anwesend sein.

Wenn man als Elternteil flexible Arbeitszei­ten hat, in einer Woche Montag bis Mittwoch arbeitet, dann Mittwoch bis Freitag, warum ist es dann nicht möglich, die Hortbetreu­ung dahin gehend anzupassen?

Fixe Tage sind wichtig, auch für das Kind, denn es bildet sich eine Gruppe. Es bringt dem Kind nichts, wenn die Betreuung „zerrissen“wird.

Was können Mütter, die ihr Kind an ihren freien Tagen nicht in den Hort geben wollen, tun?

Mit Begründung geht das immer. Es muss aber zwingende Gründe geben.

Darf ich mein Kind vor 16 Uhr abholen?

Das ist grundsätzl­ich nicht möglich. Die Hortbetreu­ung ist auch an eine Förderung gebunden.

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