„Fixe Tage sind auch für das Kind wichtig“
Wie ist die Hortbetreuung Kärnten geregelt? Die Hortbetreuung in Kärnten ist in der Landesregierung angesiedelt. Das Hortgesetz fällt ins Kinderbetreuungsgesetz. Das bedeutet, wir haben den gesetzlichen Auftrag einerseits der Pflichterfüllung der Schule – etwa in Form einer Lernstunde – und andererseits den Auftrag der sinnvollen Freizeitgestaltung. Das heißt, der Hort hat einen Bildungsauftrag zu erfüllen. Dürfen Eltern wählen, wie oft pro Woche sie ihr Kind in den Hort geben?
IRIS RAUNIG:
Für die pädagogische Arbeit ist ein kontinuierlicher Besuch erforderlich, die Horterziehung ist eine aufbauende Arbeit.
Was bedeutet „kontinuierlicher Besuch“in der Praxis?
Das Kind muss an mindestens drei Tagen anwesend sein.
Wenn man als Elternteil flexible Arbeitszeiten hat, in einer Woche Montag bis Mittwoch arbeitet, dann Mittwoch bis Freitag, warum ist es dann nicht möglich, die Hortbetreuung dahin gehend anzupassen?
Fixe Tage sind wichtig, auch für das Kind, denn es bildet sich eine Gruppe. Es bringt dem Kind nichts, wenn die Betreuung „zerrissen“wird.
Was können Mütter, die ihr Kind an ihren freien Tagen nicht in den Hort geben wollen, tun?
Mit Begründung geht das immer. Es muss aber zwingende Gründe geben.
Darf ich mein Kind vor 16 Uhr abholen?
Das ist grundsätzlich nicht möglich. Die Hortbetreuung ist auch an eine Förderung gebunden.
RAUNIG:
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