Wird nur bedingt geholfen
Hort und Ganztagsschule sollen berufstätigen Eltern schulpflichtiger Kinder das Leben erleichtern. Die Praxis in Kärnten sieht oft anders aus.
„Wenn
ich meinen Sohn abholen will, brauche ich eine ärztliche Entschuldigung, sonst mache ich mich strafbar.“
Die Mutter* eines Neunjährigen ist Krankenschwester und arbeitet im unregelmäßigen Dienst, das heißt, sie muss in ihrem Beruf sehr flexibel sein: Neben 24-Stunden-Diensten gibt es 7- oder 8-Stundendienste, Dienste an Werktagen und Dienste am Wochenende. Die Krankenschwester aus dem Bezirk Villach-Land arbeitet in Teilzeit, an drei – ständig wechselnden – Tagen pro Woche: Und für diese zwei bis drei Arbeitstage unter der Woche benötigt sie eine Nachmittagsbetreuung für ihren Sohn. Doch das scheint nicht möglich zu sein: „Da mein Sohn die Nachmittagsbetreuung in der Volksschule nicht jede Woche an den gleichen Tagen besucht, müsste ich ihn für mehr Tage anmelden als nötig.“Die Volksschuldirektion versucht, der Mutter entgegenzukommen, „aber wir können uns nicht über die Richtlinien hinwegsetzen, da sind uns die Hände gebunden“. An ihrer Schule hätte man die Möglichkeit, zwischen einem und fünf Tagen schulischer Nachmittagsbetreuung zu wählen, vorgegeben sei aber, dass diese Wochentage fixiert werden müssen. Die Mutter hat ihren
Eine betroffene Mutter
Sohn nun dienstags, mittwochs und donnerstags angemeldet. „Wenn ich meinen Sohn an einem dieser Tage abholen will, brauche ich eine ärztliche Entschuldigung, sonst mache ich mich strafbar“, ärgert sich die Mutter: „Mein Sohn sagt mir, dass er nachmittags lieber bei mir zu Hause ist, wenn ich frei habe – die Kinderbetreuung wird immer starrer.“Dass die Betreuung der Kinder der flexiblen Arbeitswelt hinterherhinkt, sieht Karl Maier, Landesschulinspektor und zuständig für die schulische Nachmittagsbetreuung an Volksschulen, nicht so: „Es gibt keine Betreuung von 0 bis 24 Uhr.“
Die Mutter hat noch ein weiteres Problem: „An einem Tag sitzt mein Sohn von 7.30 Uhr bis 15 Uhr in der Schule – ohne Bewegung. Das kann doch kein durchdachtes Konzept sein.“Dafür habe man bereits eine Lösung gefunden, sagt die Direktorin dazu.
Für die inhaltliche Gestaltung des Nachmittages ist die Schulleitung verantwortlich – beobachtet man da Mängel, soll man sich an die Schule wenden, sagt Maier. Was für die berufstätige Mutter bleibt, ist ein „starres Betreuungssystem“, dass ihr das Leben erschwert, statt erleichtert.
* Name der Redaktion bekannt.