Ein Gesundheits-Akt
Am Mittwoch wird die elektronische Gesundheitsakte „Elga“aufgeschlagen – was Patienten wissen müssen.
1.Was ist eigentlich die elektronische Gesundheitsakte und wer soll sie nutzen?
Elga soll die relevanten Daten der Patienten vernetzen und bequem abrufbar machen – durch den Spitalsarzt, den niedergelassenen Mediziner etc. und den Patienten: online von zu Hause aus via gesundheit.gv.at. Start: Mittwoch, 9. Dezember.
ANTWORT:
2.Kann ich am Mittwoch bereits in meine Elga schauen? Durchaus. Aber: Zum Start sind erst in der Steiermark gut 30 Gesundheitseinrichtungen (darunter Landes-, gewisse Fondsspitäler und Heime) und in Wien fünf Abteilungen im System, nicht aber niedergelassene Ärzte und Apotheken.
ANTWORT:
3.Was benötige ich, um zu Hause meine Akte aufzuschlagen?
Einen PC, ein Tablet mit Internetverbindung – sowie eine Handy-Signatur oder Bürgerkarte. Die E-Card kann als solche aktiviert werden, was online oder direkt – zum Beispiel in Finanzämtern, Krankenkassen oder Gemeindeämtern – möglich ist. Um die Bürgerkarte zu nutzen, ist noch ein Lesegerät notwendig. Oder aber man nutzt die HandySignatur: Die Anmeldung erfolgt
ANTWORT:
online bzw. (mit Mobiltelefon und Lichtbildausweis) in Finanzämtern, Krankenkassen usw.
4.Was landet denn in meiner elektronischen Akte? Grundsätzlich nichts Altes, sondern anfangs Entlassungsbriefe vom Spital, Befunde der dortigen Labors und der Radiologie (Röntgen). Und ist die „E-Medikation“eingerichtet, sind auch die verordneten sowie (bei Bedarf ) die auf eigene Faust besorgten Medikamente darin eingetragen.
ANTWORT:
5.Wann werden die restlichen Stellen angeschlossen? Die öffentlichen Spitäler sollen bis Ende 2016 alle vernetzt sein. Ab Mitte 2016 will man Kassenärzte anhängen, das dürfte mindestens ein Jahr dauern. Die Datenbank für Medikamente wird 2016 vorerst in ausgewählten Regionen getestet. Für Zahnärzte und Privatkliniken reicht der Horizont bis 2022.
ANTWORT:
6.Wann konkret ist das Bundesland Kärnten an der Reihe? ANTWORT: Die Anbindung beginnt im März 2016. „Bis Mitte nächsten Jahres sollen die ersten Krankenanstalten angebunden sein“, teilt die Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft (Kabeg), die den Kärntner mit.
7.Wer darf alles in meine elektronische Gesundheitsakte hineinsehen und wer nicht?
Ohne die E-Card, die als Schlüssel dient, hat niemand Zugriff. Bei Bedarf kann das Spital, Pflegeheim, der Vertragsarzt, Apotheker oder Zahnarzt zugreifen – aber mit Einschränkungen. Der Patient kann bei der Behandlung erklären, dass ein Befund, eine Arznei usw. nicht im Akt landen soll. Er kann außerdem selbst bestimmte Datensätze sowie Ärzte sperren. Von sich aus nicht zugreifen dürfen die Amts-, Betriebsärzte, die Chefärzte der Sozialversicherungen und Ärzte von Privatversicherungen. Arbeitgeber sind ebenso ausgeschlossen.
ANTWORT:
8.errichtet,
Wie komme ich ohne einen Computer an meine Elga-Daten?
Dafür gibt es eigene Servicestellen, in Kärnten wird die Patientenanwaltschaft zuständig sein. Außerdem gibt es eine Elga-Service-Telefonnummer, die werktags von 7 bis 19 Uhr erreichbar ist (050/1244411). Sie bietet Informationen, berät aber auch in Bezug auf die Möglichkeiten des Widerspruchs.
ANTWORT:
Elga-Bereich