Registrierkasse hält im Sport
Ab 1. Jänner 2016 müssen alle Sportvereine, die mit ihrer Kantine 15.000 Euro netto Umsatz machen, eine Registrierkasse in Betrieb nehmen.
Die Einnahmen aus den Kantinen halten nicht wenige Sportvereine im Land finanziell über Wasser. Das wird sich ab 1. Jänner 2016 radikal ändern. Da müssen alle Sportvereine, auch gemeinnützige, Geld in die Hand nehmen und sich eine Registrierkasse für ihre Kantine und jede weitere Verkaufsstelle – ausgenommen Eintrittskarten – anschaffen. Das gilt für alle Klubs, die pro Jahr mit dem Betrieb der Kantine und weiteren Verkaufsstelle 15.000 Euro netto Umsatz machen. Für viele Vereinsfunktionäre klingt das im ersten Moment viel, sie müssen aber einige Dinge bedenken: Es zählen nicht nur die verkauften Bier, Würstel und Wurstsemmeln bei Spielen der Kampfmannschaft, sondern auch die alkoholfreien Getränke und Süßigkeiten bei den Partien des gesamten Nachwuchses.
Umsätze 2015 gelten
Nach Ansicht der Finanz ist für das Überschreiten dieser Grenzen bereits auf die Umsätze des Jahres 2015 Bedacht zu nehmen. Wenn die Umsatzgrenze erstmalig während des Jahres überschritten wird, muss mit Beginn des viertfolgenden Monats (mindestens ab 1. 1. 2016) ein funktionierendes Kassensystem eingesetzt werden.
Ausgenommen sind Eintrittsgelder, Einnahmen für die Vermietung der Sportanlage, Sponsorgelder und ein „kleines“Vereinsfest, welches maximal zwei Tage pro Jahr dauern darf, die Organisation und Verpflegung der Gäste durch Vereinsmitglieder oder nahe Angehörige erfolgt. Wie die Finanzpolizei das in Zukunft exekutieren wird, ist noch unklar. Die Klubs sollten von Beginn an genau arbeiten.