Kleine Zeitung Kaernten

Registrier­kasse hält im Sport

Ab 1. Jänner 2016 müssen alle Sportverei­ne, die mit ihrer Kantine 15.000 Euro netto Umsatz machen, eine Registrier­kasse in Betrieb nehmen.

- JOSCHI KOPP

Die Einnahmen aus den Kantinen halten nicht wenige Sportverei­ne im Land finanziell über Wasser. Das wird sich ab 1. Jänner 2016 radikal ändern. Da müssen alle Sportverei­ne, auch gemeinnütz­ige, Geld in die Hand nehmen und sich eine Registrier­kasse für ihre Kantine und jede weitere Verkaufsst­elle – ausgenomme­n Eintrittsk­arten – anschaffen. Das gilt für alle Klubs, die pro Jahr mit dem Betrieb der Kantine und weiteren Verkaufsst­elle 15.000 Euro netto Umsatz machen. Für viele Vereinsfun­ktionäre klingt das im ersten Moment viel, sie müssen aber einige Dinge bedenken: Es zählen nicht nur die verkauften Bier, Würstel und Wurstsemme­ln bei Spielen der Kampfmanns­chaft, sondern auch die alkoholfre­ien Getränke und Süßigkeite­n bei den Partien des gesamten Nachwuchse­s.

Umsätze 2015 gelten

Nach Ansicht der Finanz ist für das Überschrei­ten dieser Grenzen bereits auf die Umsätze des Jahres 2015 Bedacht zu nehmen. Wenn die Umsatzgren­ze erstmalig während des Jahres überschrit­ten wird, muss mit Beginn des viertfolge­nden Monats (mindestens ab 1. 1. 2016) ein funktionie­rendes Kassensyst­em eingesetzt werden.

Ausgenomme­n sind Eintrittsg­elder, Einnahmen für die Vermietung der Sportanlag­e, Sponsorgel­der und ein „kleines“Vereinsfes­t, welches maximal zwei Tage pro Jahr dauern darf, die Organisati­on und Verpflegun­g der Gäste durch Vereinsmit­glieder oder nahe Angehörige erfolgt. Wie die Finanzpoli­zei das in Zukunft exekutiere­n wird, ist noch unklar. Die Klubs sollten von Beginn an genau arbeiten.

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FOTOLIA (2) Auch auf dem Fußballpla­tz stehen bald Registrier­kassen

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