Prozess um Paintball.
Schlacht mit Farbkugeln endet vor dem Richter. Ein verletzter Spieler fordert Schmerzensgeld.
Das ging ins Auge – im wahrsten Sinne des Wortes: Bei einem Paintballspiel in Kärnten wurde ein 23Jähriger schwer verletzt. Er bekam eine Farbkugel frontal ins Auge. Danach betrug die Sehleistung seines rechten Auges nur noch zehn Prozent. Seinen früheren Job, bei dem der Mann viel im Ausland war, musste er aufgeben. Nach zwei Operationen klagte er nun seinen Angreifer auf 20.000 Euro Schmerzensgeld plus Verdienstentgang und Haftung für alle Folgeschäden, bestätigt Gerichtssprecherin Ute Lambauer.
Bei Paintball tragen die Spieler Tarn- und Schutzkleidung und schießen mit Gewehren samt Farbkugeln aufeinander. Der Gegenspieler (24) des Klägers sieht nicht ein, warum er Schmerzensgeld zahlen soll. „Mein Mandant kann nichts dafür, dass der andere verletzt wurde“, sagt Anwältin Birgit Brass. Der Kläger sei selbst schuld. Denn er hat während des Spiels seine Schutzbrille hochgeklappt, weil sie angelaufen war und er sie abwischen wollte. Dann sei er aus seiner Deckung aufgetaucht – ohne Schutzbrille. „Er hat vergessen, dass er seine Schutzmaske hochgehoben hatte, und kam so aus der Deckung“, kritisiert Brass. In diesem Moment wurde auf den Mann geschossen. Es ging alles sehr schnell.
„Mein Mandant hat den Kläger nicht einmal gesehen und schon gar nicht, dass er keine Schutzmaske aufhatte. Damit konnte niemand rechnen. Denn ohne Schutz zu spielen, ist gegen die Vorschriften“, so Brass. Außerdem sei nicht einmal klar, ob der Farbball überhaupt aus dem Gewehr ihres Mandanten stammt. Denn auch ein anderer Spieler habe zeitgleich in Richtung Kläger geschossen. Der Anwalt des Verletzten wollte zu dem gerichtlichen Nachspiel nichts sagen.