VORMERKDELIKTE
wird immer schlimmer“, konstatiert Oberst Adolf Winkler, Leiter der Verkehrspolizei in Kärnten. Und er fügt hinzu: „50 Euro sind offenbar eine Strafe, die niemandem wehtut. Es ist keine Besserung in Sicht.“Wobei hinzukommt: Mit Smartphones wird am Steuer nicht nur telefoniert, sondern es werden auch Nachrichten gelesen und verfasst und es wird sogar im Internet gesurft.
Das Problem der Exekutive: „Zu beweisen ist so etwas immer nur in Einzelfällen“, sagt Winkler. „Denn wir müssen die Gesetzesübertretung direkt bei einer Anhaltung feststellen.“
Es hilft den Beamten gar nichts, wenn sie zum Beispiel auf einem Radarfoto sehen, dass ein Lenker telefoniert. Winkler verweist auf ein „Verwertungsverbot“. Laut Verkehrsjurist Albert Kreiner ist es auch nicht möglich, das Handy zu beschlagnahmen: „Das wäre ein Eingriff ins Privatrecht.“
Einen Zugriff aufs Handy gibt es nur nach einem richterlichen Beschluss – zum Beispiel bei einem schweren Unfall mit Personenschaden. „Aber auch dann nur, wenn ein konkreter Verdacht besteht“, wie Kreiner betont.
Bewusstseinsbildung reicht im Kampf gegen Handysünder offenbar nicht. Der VCÖ fordert eine Verschärfung der Gesetze: Telefonieren am Steuer soll ein Vormerkdelikt werden – wie bereits in zwölf anderen EU-Ländern.
Laut Kreiner wiederholt sich diese Debatte: „Aber im Verkehrsministerium reagiert man bisher immer zögerlich. Man hat offenbar Angst, den Katalog zu öffnen und die Zahl der Vormerkdelikte zu verbreitern.“ Albert Kreiner, Verkehrsjurist des Landes Kärnten
Das Führerscheinvormerksystem
werden in Österreich pro Tag (!) ohne Freisprechanlage geführt, schätzt das Kuratorium für Verkehrssicherheit. Nur einer von 2500 Handysündern wird ertappt.
Telefonate
„Die
Polizei darf Handys nur in Ausnahmefällen beschlagnahmen. Das ist ein Eing riff ins Privatrecht.