Kleine Zeitung Kaernten

Unternehme­n zur Barrierefr­eiheit verpflicht­et

Ab 1. Jänner 2016 sind alle Unternehme­n mit Kundenverk­ehr dazu verpflicht­et, ihre Gebäude barrierefr­ei zu gestalten. Wer sich nicht daran hält, dem können Schadeners­atzklagen drohen.

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Nicht viele wissen es: Mit 1. Jänner 2016 endet die zehnjährig­e (!) Übergangsf­rist des schon 2005 in Kraft getretenen Behinderte­ngleichste­llungsgese­tzes. Mit Auslaufen dieser Frist sind nunmehr auch alle Unternehme­n, die Einrichtun­gen mit Endkundenv­erkehr betreiben, also z. B. Geschäfte, Lokale, Dienstleis­tungseinri­chtungen, Praxen o. ä., dazu verpflicht­et, ihre Gebäude und Einrichtun­gen barrierefr­ei zugänglich zu machen und zu gestalten. Bisher hat aber nur ein Bruchteil der Unternehme­n die schon ab nächstem Monat geltenden gesetzlich­en Bestimmung­en bei seinen Gebäuden auch tatsächlic­h umgesetzt. Welche Maßnahmen dabei im jeweiligen Gebäude, Geschäftsl­okal oder z. B. einer Praxis tatsächlic­h notwendig, sinnvoll und ausreichen­d sind, muss im Einzelfall untersucht werden.

Das Behinderte­ngleichste­llungsgese­tz selbst schreibt jedenfalls ein Diskrimini­erungsverb­ot von behinderte­n Personen vor. Die Konzepte zur Herstellun­g der geforderte­n Barrierefr­eiheit können dabei von einfachen Kommunikat­ionslösung­en bis hin zu allenfalls nötigen baulichen Maßnahmen reichen. Ausgearbei­tet werden diese Konzepte von Ziviltechn­ikerInnen, die über das entspreche­nde Fachwissen sowohl hinsichtli­ch der technisch möglichen Lösungen, als auch der dabei einzuhalte­nden – auch über das Behinderte­ngleichste­llungsgese­tz hinausreic­henden – baurechtli­chen Bestimmung­en verfügen.

Für alle Unternehme­r, die sich noch rechtzeiti­g vor Inkrafttre­ten des Gesetzes über für sie sinnvolle Schritte und Maßnahmen informiere­n wollen, bietet die Ziviltechn­ikerInnenk­ammer für Steiermark und Kärnten am 9. Dezember zwischen 11 und 12 Uhr eine Gratis-Telefonber­atungsstun­de an.

der Ziviltechn­ikerkammer zum Behinderte­ngleichste­llungsgese­tz am 9. 12. 2016, 11–12 Uhr. Für die Steiermark: Tel. (0316) 82 63 44-0. Für Kärnten: Tel. (0463) 51 12 05. www.ztkammer.at

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Schluss mit Barrieren bei Geschäften, Lokalen, Dienstleis­tungseinri­chtungen, Praxen etc.

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