Wenn der Staat in der Asylfrage überfordert ist, darf er dem Zustrom Grenzen setzen, so die beiden Experten, die nun die Koalition beraten.
Die aktuelle Flüchtlingsdebatte wird um eine bisher kaum bekannte Facette erweitert und erscheint plötzlich in neuem Licht: Die beiden von der Bundesregierung eingesetzten, angesehenen Verfassungs- und EU-Juristen, Bernd-Christian Funk und Walter Obwexer, verweisen im Gespräch mit der Kleinen Zeitung darauf, dass ein Staat laut Genfer
1. Was ist von der Obergrenze überhaupt zu halten, die die Koalition fixiert hat?
Flüchtlingskonvention die Aufnahme von Flüchtlingen einschränken kann, wenn die Grenze der Belastbarkeit überschritten ist. Wann dieser Punkt erreicht ist, darf aber nicht aus dem Bauch heraus festgelegt werden, sondern muss empirisch ermittelt werden. Wenig Chancen sehen die Experten hingegen, die von der Koalition für 2016 fixierte Obergrenze von 37.500 Antragstellern gesetzlich zu fixieren.
2.
Ist die von der Regierung angepeilte Deckelung (Obergrenze/Richtwert) somit nicht eine einzige Farce? Kann Österreich geltend machen, dass es die Kapazitätsgrenze erreicht hat?